Was müssen Sie tun, um eine private Kinderbetreuungseinrichtung betreiben zu können?
Für die Bewilligung zum Betrieb einer Kindergruppe benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Pädagogisches Konzept
- Angaben über die beabsichtigte Anzahl und das Alter der Tageskinder, die Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spielmöglichkeiten und Bewegungsmöglichkeiten
- Angaben über die persönlichen Voraussetzungen als Betreiber
- Angaben über die persönliche und fachliche Eignung des vorgesehenen Betreuungspersonals und über die Anzahl der Betreuungspersonen
- Angaben über die Eigentumsverhältnisse oder sonstigen Rechtsverhältnisse, an den in Betracht kommenden Räumlichkeiten sowie eine Beschreibung der Lage, der Größe und der Ausstattung der Räumlichkeiten
- Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen
In einer Kindergruppe können maximal fünfzehn Kinder betreut werden, wenn mindestens ein Kind im Alter bis ein Jahr ist, nur 10 Kinder.
Die Zuständigkeit liegt beim Land Niederösterreich
Kontakt
Amt der NÖ. Landesregierung
Abteilung GS-6
Jugendwohlfahrt
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs6@noel.gv.at