Hier erhalten Sie wichtige Informationen zum Thema Adoption.
Ein Kind zur Adoption freigeben
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen und in der Stadt St. Pölten wohnen, nehmen Sie bitte schon während der Schwangerschaft unverbindlich Kontakt mit unserer Jugendhilfe auf. Dort erhalten Sie unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.
Ein Kind adoptieren
Wenn Sie in der Stadt St. Pölten wohnen und ein Kind adoptieren wollen, müssen Sie sich bei der Jugendhilfe der Stadt St. Pölten, 3100 St. Pölten, Heßstraße 6, 1. Stock, als Adoptiveltern bewerben. Adoptivwerber können mündlich, schriftlich oder elektronisch um Prüfung ihrer Eignung als Adoptiveltern und Aufnahme in die Vormerkliste ansuchen, allerdings ist es sinnvoll, vorher ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Ablauf und Inhalte des Vormerkverfahrens
Im Erstinformationsgespräch bei den Sozialarbeiterinnen der Jugendhilfe werden die Adoptivwerber über die Anforderungen und notwendigen Schritte für eine Vormerkung informiert.
verpflichtende Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für Adoptiveltern
Vorlage einer psychologischen Stellungnahme (sie muss von einem niedergelassenen klinischen Psychologen stammen und ist von den Adoptivwerbern zu bezahlen)
Nach positiver Prüfung und Zustimmung der Adoptivwerber zur Einleitung von behördlichen Erhebungen wird das Erstinformationspaket für Adoptivwerber ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen der Adoptivwerber
- aktueller Einkommensnachweis
- Strafregisterauszug von allen im Haushalt lebenden Personen über 14 Jahre
- ärztlicher Befund von allen im Haushalt lebenden Personen
- Bestätigung über die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für Adoptivwerber
- psychologische Stellungnahme
- Die Jugendhilfe der Stadt St. Pölten holt folgende Gutachten bzw. Auskünfte ein
Stellungnahme der Gemeinde aus baubehördlicher Sicht
Stellungnahme der Sozialarbeit über die Adoptivwerber und alle im Haushalt lebenden Personen
Einholung amtsärztlicher Auskünfte über die Adoptivwerber (z.B. über meldepflichtige Erkrankungen, Suchtgiftvormerkungen)
Wird ein Kind zur Adoption freigegeben, wählt die Jugendhilfe ein Adoptionselternpaar von der Vormerkliste aus, und das Kind wird vorerst probeweise in dieser Familie untergebracht.
Nach etwa einem halben Jahr, frühestens aber nach drei Monaten, schließt die Jugendhilfe mit den Adoptiveltern einen Adoptionsvertrag ab.
Wenn ihr Wohnort St. Pölten ist, wird der Adoptionsvertrag durch pflegschaftsbehördliche Genehmigung des Bezirksgerichts St. Pölten rechtswirksam. Diese Genehmigung wird der Jugendhilfe der Stadt St. Pölten dann beantragt.
Folgende Urkunden der Adoptiveltern und des Adoptivkindes sind dabei vorzulegen
- Geburtsurkunden
- Meldezettel
- Taufscheine
- Heiratsurkunden (nur von den Adoptionswerbern)
- Staatsbürgerschaftsnachweise