In Österreich erfolgt die Lehrlingsausbildung im "dualen System"; die Ausbildung wird im Lehrbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt.
Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Berufsschule (BS)
- die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
- der Abschluss eines Lehrvertrages
Lehrlinge sind verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Die Berufsschulen umfassen soviele Schulstufen (Schuljahre), wie es der Dauer des Ausbildungsverhältnisses entspricht, wobei grundsätzlich jeder Schulstufe eine Klasse entspricht.
Die Berufsschulen können für einen Lehrberuf oder für mehrere Lehrberufe in folgenden Organisationsformen geführt werden
- als ganzjährige Berufsschule mit mindestens einem oder zwei halben Schultagen pro Woche
- als lehrgangsmäßige Berufsschule mit einem vier- bis achtwöchigen Lehrgang in jeder Schulstufe
- als saisonmäßige Berufsschule mit einem auf eine bestimmte Jahreszeit zusammengezogenen Unterricht
Aufgaben der Berufschule
- Vermittlung der grundlegenden theoretischen Kenntnisse durch berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht
- Förderung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung
- Erweiterung der Allgemeinbildung
Schulsprengel
Für den Berufsschulsprengel eines Lehrlings ist der Standort des Gewerbebetriebes (Betriebsstandort), in dem er beschäftigt ist, maßgebend.
Die Aufnahme eines dem Schulsprengel nicht angehörenden Schulpflichtigen ist von der Zustimmung des gesetzlichen Schulerhalters der um die Aufnahme ersuchten Schule und der Gemeinde des Betriebsstandortes abhängig.
Standorte
Web: www.noeberufsschulen.ac.at/
Die lernende Stadt
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