In der Sekundarstufe I (Mittelschulen, Unterstufen der allgemein bildenden höheren Schulen) besteht die gesetzliche Wahlmöglichkeit zwischen Sonderschulbesuch und integrativem Schulbesuch für Ihr Kind.
Bei einem integrativen Weg, ist eine Kontaktaufnahme mit der Bildungsdirektion NÖ notwendig.
Ab 01. August 2014 trat das Schulverwaltungsreformgesetz in Kraft. Damit erfolgte eine ganz wesentliche Änderung in der Struktur der österreichischen Schulverwaltung. 25 Bezirksschulratsbehörden wurden in Niederösterreich abgeschafft und eine völlig neue Struktur gebildet.
In Niederösterreich wurden zur möglichst bürgernahen Dienstleistung, 5 Außenstellen des Landesschulrates für NÖ – nämlich in Zwettl, Mistelbach, Waidhofen an der Ybbs, Baden und Tulln – eingerichtet.
Kontakt
Bildungsdirektion Niederösterreich (ehemaliger Landesschulrat)
Web: www.sozialinfo.noe.gv.at
Die lernende Stadt
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