Zielgruppe des Sozialministerium Service sind Menschen mit Behinderungen.
Aufgabenbereich des Sozialministerium Service
Auskunft und Beratung
- Auskunft und Beratung im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Behinderteneinstellungsgesetz
- Förderung von Menschen mit Behinderungen und deren Dienstgebern
- Förderung von Projekten zur beruflichen Integration und von investiven Maßnahmen (Förderung von Umbauten zur Beseitigung von baulichen Barrieren)
- Ausstellung von Behindertenpässen
- Abgeltung der Normverbrauchsabgabe (NOVA)
- Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen (U-Fonds)
- Zuschüsse für behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Sozialentschädigung
- Kriegsopferversorgung
- Kriegsgefangenenentschädigung
- Heeresversorgung
- Hilfeleistung an Verbrechensopfern
- Impfschadenentschädigung
Familieninfostelle
- Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben (Behindertengleichstellungsgesetz) und in der Arbeitswelt (Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz) - verpflichtendes Schlichtungsverfahren in der jeweiligen Landesstelle vor einem eventuellen Gerichtsverfahren. Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens kann auch kostenlos Mediation in Anspruch genommen werden.
Behindertengleichstellungsgesetz
- Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben (Behindertengleichstellungsgesetz) und in der Arbeitswelt (Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz) - verpflichtendes Schlichtungsverfahren in der jeweiligen Landesstelle vor einem eventuellen Gerichtsverfahren. Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens kann auch kostenlos Mediation in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Sozialministerium Service
Daniel Gran-Straße 8/3
3100 St. Pölten
Tel.: + 43 2742 312224
Fax: + 43 2742 312224-7655
E-Mail: post.niederoesterreich@sozialministeriumservice.at
Web: www.sozialministeriumservice.at
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 08 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 08 Uhr bis 14.30 Uhr
Beratungszeiten
Montag bis Freitag von 08 Uhr bis 12 Uhr
außerhalb nach Vereinbarung