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Schneeräumung

Foto: pixabay
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Wer räumt den Gehsteig vor meinem Haus?

Was viele Haus- und Liegenschaftseigentümer nicht wissen, aber wissen sollten: Sie sind gesetzlich verpflichtet, die bis zu drei Meter vor ihrem Haus oder ihrer Liegenschaft gelegenen Gehsteige und Gehwege von Schnee und Verunreinigungen (!) zu säubern. Ist kein Gehsteig vorhanden, so muss bei Schneefall der Straßenrand in einer Breite von einem Meter gesäubert werden. Bei Glatteis oder Glatteisgefahr ist zusätzlich für eine entsprechende Streuung zu sorgen. Diese Regelung gilt für die Zeit von 6.00 bis 22.00.
Ebenso muss der Eigentümer dafür sorgen, dass das Dach von Schneelast und Eis befreit ist. Warnschilder dürfen nur als Sofortmaßnahme dienen und sind kein Ersatz für die Räumung.
Im Falle eines Unfalles kann der Liegenschaftseigentümer im Schadensfall (z.B. ein Passant stürzt vor seinem Haus, oder ein Dachlawine beschädigt ein Auto) zivil und strafrechtlich haftbar gemacht werden (STVO §93).
Sie können natürlich auch ein Unternehmen mit der Schneeräumung beauftragen. Allerdings warnt der Verein für Konsumentenschutz (VKI): Nicht jeder Vertrag übergibt automatisch die Pflicht an den Räumdienst. Werden etwa nur beschränkte Dienste in Anspruch genommen, befreit dies nicht den Hauseigentümer von seiner Gesamtpflicht. Außerdem kann ein Eigentümer als Vermieter seine Verpflichtung, den Schnee zu räumen und Salz zu streuen, vertraglich im Mietvertrag auch auf den Mieter überwälzen. Der Vermieter muss jedoch trotzdem dafür sorgen, dass die Räumung bzw. Streuung durchgeführt wird, indem er diese überwacht und Mittel dafür zur Verfügung stellt.

Bitte beachten Sie

Findet eine Räumung Ihres Gehsteiges durch den städtischen Wirtschaftshof statt (Anfahrt bzw. Erreichen eines öffentlichen Grundstückes), so stellt dies ausdrücklich keinen Rechtsanspruch dar und enthebt den Liegenschaftseigentümer nicht von seinen Anrainerverpflichtungen gem. § 93 StVO.

Umweltgerechtes Schneeräumen

Im Interesse der Umwelt, sollten Sie bei der Schneeräumung einige Dinge beachten. Gerade die Salzstreuung, wo chemische Auftaumittel die den Gefrierpunkt von Wasser senken, belastet die Umwelt in besonderem Maße.
Wenn Sie chemische Auftaumittel verwenden („Salz“) bedenken Sie, dass das Streusalz mit dem Schmelzwasser im Boden versickert. Im Boden entzieht es Bäumen und Sträuchern Wasser, was bis zu ihrem Absterben führen kann. Überdies belastet Streusalz auch das Grundwasser. Halten Sie sich daher bitte beim Streuen an den Grundsatz: So wenig wie notwendig. Auch Hunde werden es Ihnen danken, wenn sie versuchen, den Einsatz von Streusalz so gering wie möglich zu halten.
Vor allem natrium- (Na) oder halogenid- (Cl)- und stickstoffhältige (Harnstoff, Ammoniumsulfat) Streusalze sollten Sie am besten nicht verwenden. Eine umweltfreundliche Alternative zu diesen Streumittel stellt Kaliumkarbonat dar.