Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz.
Bemessungsbasis ist der von den Finanzämtern festgestellte Grundsteuermessbetrag. Dieser wird aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes errechnet.
Es wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für Grundvermögen unterschieden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen oder bei der Stabsabteilung Finanzen.
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