Trotzdem fällt etwa Klavierüben für den Gesetzgeber nicht unter Lärm.
Klavierspielen oder das Üben anderer Instrumente ist grundsätzlich zu dulden, wenn es sich nicht über ungewöhnlich lange Zeiträume erstreckt. Hier gilt ein Durchschnittswert von rund zwei Stunden am Tag.
Werden die üblichen Ruhezeiten am Abend, in der Nacht, am Morgen und zu Mittag eingehalten, so haben Sie als Nachbar nicht das Recht, lärmdämmende Maßnahmen zu verlangen.
Anders verhält es sich beim passiven Musikhören. Sie sind nicht gezwungen, sich stundenlang die Lieblingsmusik Ihrer Nachbarn anzuhören. Aber auch hier gilt: Entscheidend ist das ortsübliche Maß, das in einer ruhigen Villengegend ein anderes ist als in einer Innenstadtlage mit mehreren Lokalen in der Nähe.