Sollte es einmal passieren, dass ein Ball in Nachbars Garten landet:
Zur rechtlichen Situation: Ein Ball, der über den Zaun zum Nachbarn fliegt, darf nur mit dessen Erlaubnis geholt werden, andernfalls es sich um eine Besitzstörung handelt. Der Nachbar ist rechtlich auch nicht verpflichtet, den Ball wieder herauszugeben.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft sollte man von derartigem Verhalten jedoch Abstand nehmen.