Voraussetzung ist, dass die Liegenschaft an die kommunale Müllentsorgung angeschlossen ist. Bewohner einer Mehrparteien-Wohnhausanlage müssen um eine gemeinsame Sperrmüllabholung ansuchen. Es empfiehlt sich, die Terminvereinbarung über die Hausverwaltung der Wohnhausanlage zu treffen."Sperrmüll" meint sperrige Abfälle, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Mülltonne passen und nicht als Wertstoff verwertet werden können.
Was gehört zur Sperrmüllsammlung
- Möbel
- Teppiche
- Matratzen
- Vorhangkarniesen
- große Gartenwerkzeuge
- großes Kinderspielzeug
- Reisekoffer usw.
Was gehört nicht zur Sperrmüllsammlung
Auf keinen Fall dürfen im Restmüll oder beim Sperrmüll Problemstoffe und Batterien, Akkus oder Elektrogeräte entsorgt werden. Diese sind brandgefährlich, so dass der Inhalt der Fahrzeuge der Abfallwirtschaft zu brennen beginnen könnte. Bei vielen Dingen denkt man gar nicht, dass sie Elektrogeräte sind oder Batterien und Akkus verbaut sind – z.B. Taschenlampen, Computermäuse, Kinderspielzeug etc. – fast alles was sich bewegt, leuchtet oder Geräusche macht.
Elektrogeräte, Problemstoffe und auch Wertstoffe (Kartonagen, Glas, Verpackungsstyropor und -folien können kostenlos bei jedem WSZ entsorgt werden). Je besser Sie die Abfälle trennen umso besser können diese recycelt oder aufgearbeitet werden. Das schont die Umwelt, das Klima und vor allem auch Ihre Geldbörse! Weitere Infos: www.umweltverbaende.at/stpoelten
- Tapeten
- kaputte Gebrauchsgegenstände, die in den Restmüllbehälter passen
- Problemstoffe (Farben, Lacke, Batterien, Altöl, Spraydosen, Säuren, Laugen, Altmedikamente usw.)
- Bauschutt
- Baurestmassen (Fenster, Türen, Bäderkeramik)
- Autoreifen
- Styropor
- Fernseh- und Bildschirmgeräte
- Kühlgeräte
- Elektro- und Elektronikschrott
- Verpackungsabfälle
- Wertstoffe wie Glas, Kartonagen, Metallverpackungen und dergleichen
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist zu beachten
Der Sperrmüll ist am Abfuhrtag ab 06 Uhr Früh an der Grundstücksgrenze für den LKW mit Kran erreichbar auf einem befestigten Untergrund bereitzustellen. Bitte auch auf Oberleitungen achten: Der LKW braucht ca. 5,50 Meter Arbeitshöhe!
Bei nicht ordnungsgemäßer Ablagerung haftet der Besitzer für Schäden an Gebäuden, Zäunen usw.
Nach Möglichkeit soll eine verantwortliche Person auf der Liegenschaft anwesend sein.
Es wird nur Sperrmüll aus Haushalten, getrennt nach Holz, Alteisen und restlichem Sperrmüll, zur Entsorgung übernommen.