Sie haben Fragen zum Thema Grundkauf. Dann sollten Sie sich hier informieren.
Beim Grundkauf sind einige rechtliche und gebührenrechtliche Vorschriften zu beachten:
- Grunderwerbssteuer
- Grundbuch
- Kataster
Hier erhalten Sie das Formular Ansuchen um ein Baugrundstück
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer ist eine Verkehrsteuer für Rechtsgeschäfte und Rechtsvorgänge, die die Übereignung und den Erwerb des Eigentums von inländischen Grundstücken zum Gegenstand haben.
Verkehrsteuer für Rechtsgeschäfte und Rechtsvorgänge, die die Übereignung und den Erwerb des Eigentums von inländischen Grundstücken zum Gegenstand haben, in Höhe von 3,5 Prozent (2 Prozent unter Ehegatten, Eltern und Kindern) vom Kaufpreis, eine formell gemeinschaftliche Bundesabgabe, fließt jedoch zu 96 Prozent den Gemeinden zu.
Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind gesetzlich befugt, die Steuer für Erwerbsvorgänge an Grundstücken selbst zu berechnen mit der Verpflichtung, die Selbstberechnung dem zuständigen Finanzamt anzumelden und die Steuer zum Fälligkeitstag zu entrichten. Die Anmeldung der Selbstberechnung hat mittels automationsunterstützter Datenübermittlung zu erfolgen.
Tipp
Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Das Grundbuch
Das Grundbuch wird vom zuständigen Bezirksgericht geführt und ist nach Katastralgemeinden und innerhalb dieser nach Liegenschaften geordnet. Liegenschaften (auch Grundbuchskörper genannt) sind mit Einlagezahlen (EZ) bezeichnet.
Sie dokumentieren
- das oder die Grundstücke, die zur Liegenschaft gehören
- Personen, denen sie gehören (Eigentümer), mit den jeweiligen Anteilen
- die Beschränkungen, mit denen die Grundstücke belastet sind
- Hinweise auf die letztgültigen Eintragungen (Tagebuchzahlen, TZ)
Grundsätzlich ist jede Person berechtigt, in das Grundbuch einzusehen, indem sie sich gegen Gebühr (13,70 Euro) bei einem Grundbuchsgericht, bei Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, Notaren oder Rechtsanwälten einen Grundbuchsauszug besorgt.
Das Grundbuch wurde in seiner heutigen Rechtsform bereits 1883 zum verbindlichen Nachweis des Eigentums und privatrechtlicher Verpflichtungen und Lasten an Grundstücken geschaffen. Seit 1990 sind alle Eintragungen österreichweit digital vorhanden und abrufbar; sie genießen als öffentliches Buch umfassenden Vertrauensschutz aller rechtsbegründenden Eintragungen. Im Hinblick auf diese Rechtswirkung unterliegen Eintragungen in das Grundbuch strengen Formvorschriften.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter
www.oesterreich.gv.at - Thema Grundbuch
Der Kataster
Der Kataster stellt neben dem Grundbuch die zweite Säule des österreichischen Systems der Eigentumssicherung an Grund und Boden dar; in der Katastralmappe ist die Lage der Grundstücke veranschaulicht, für die im Grundbuch Eigentümer und Belastungen geführt werden.
Nur für jene etwa zwölf Prozent aller österreichischen Grundstücke, die in den Grenzkataster einverleibt sind, ist der Grenzverlauf rechtsverbindlich dokumentiert. In allen übrigen Fällen liefert der Kataster keinen Beweis über den tatsächlichen Grenzverlauf und auch nicht über das Flächenausmaß der Grundstücke.
Ob ein Grundstück bereits in den Grenzkataster einverleibt ist und über welche Qualität die Grundstücksfläche verfügt, kann neben anderen grundstücksbezogenen Daten dem Auszug aus der Grundstücksdatenbank entnommen werden. Diese Auszüge sowie Planauszüge aus der Katastralmappe erhalten Sie gegen Gebühr (ab 14,00 Euro) beim Vermessungsamt oder bei Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (Zivilgeometer).
Informationen zu Baugrundstücken erhalten Sie in der Abteilung