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Baurechtsgründe

Immer wieder bietet die Stadt St. Pölten Baurechtsaktionen an. Aktuell sind keine Baurechtsgründe zu vergeben.

Das Land Niederösterreich führt seit Jahren Baurechtsaktionen durch, von denen die Landeshauptstadt jedoch ausdrücklich ausgenommen wurde. Aus diesem Grund startete die Stadt St. Pölten im Jahr 2001 ihre eigene Baurechtsaktion.

Baurechtsgrund - Ansuchen

Seit dem Jahr 2001 stellte die Stadt in vierzehn Etappen 359 Baurechtsgrundstücke zur Verfügung.​​​

  • In der Katastralgemeinde Ratzersdorf wurden in zwei Abschnitten 141 Bauparzellen in der Nähe des Ratzersdorfer Badesees vergeben.
  • Auf Grund der großen Nachfrage wurden 2003 weitere 31 Parzellen Bewerbern zugesprochen, diesmal an der Zwischenbrunner Straße in Ratzersdorf.
  • Die Anregungen aus der Bevölkerung, auch in anderen Stadtteilen Baurechtsaktionen durchzuführen, wurden erstmals 2005 mit der Aufschließung und Vergabe von 17 Parzellen in Unterradlberg aufgegriffen.
  • 2006 wurden 13 Parzellen in Pottenbrunn sowie weitere 19 Parzellen in Ratzersdorf vergeben.
  • Im März 2008 fand die 7. Aktion statt, wobei 8 Parzellen im Stadtteil Spratzern vergeben werden konnten.
  • Die Baurechtsverlosung der 8. Aktion ging am 17. Februar 2009 über die Bühne. Hierbei konnten 16 neue Bauplätze in der Siegfried Marcus-Straße und der Salpetergasse, KG St. Georgen-Hart, an Interessenten vergeben werden.
  • Am 02. August 2010 wurden 34 Bauparzellen in Ratzersdorf vergeben.
  • In der 10. Aktion wurden im Jahr 2013, 29 Baurechtsgründe in Ratzersdorf verlost.
  • Weitere 24 Parzellen wurden am 09. März 2015 in der Ginstergasse und Asterngasse im Stadtteil Ratzersdorf vergeben. ​​
  • 11 Parzellen im Stadtteil Oberradlberg wurden am 29. März 2016 vergeben.
  • 8 Parzellen im Stadtteil Stattersdorf wurden am 03. Mai 2018 vergeben.
  • 8 Grundstücke wurden im Stadtteil St. Georgen – Eggendorf am 24. Juni 2021 vergeben.
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Bitte beachten Sie

Ziel der Baurechtsaktion der Landeshauptstadt St. Pölten ist die Förderung von Jungfamilien. Details lesen Sie in den Richtlinien für Baurechtsgründe​,​ die im Gemeinderat beschlossen wurden.​

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Wirtschaftsservice ecopoint