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Fußgängerzone wird ausgeweitet

Im Zuge der Umgestaltung des Domplatzes soll in diesem Bereich die Fußgängerzone erweitert werden und dadurch die Innenstadt aufgewertet werden. Die Beschilderung erfolgt zwischen dem 25. und 29. Juli. Ab dann treten die neuen Regelungen in Kraft.

Die Wienerstraße in der Vogelperspektive. Foto: Arman Kalteis
Der Bereich rund um den Domplatz wird autofrei. Foto: Arman Kalteis

Durch die Öffnung des Alumnatsgartens für die Bevölkerung und die Anbindung an die Innenstadt aber auch die Verkehrsberuhigung und die Umgestaltung des Domplatzes sowie dessen Nutzung als Veranstaltungsplatz wird die Fußgängerzone verlängert, um diesen Bereich für die Fußgänger aufzuwerten und die Innenstadt zu erweitern.

Des Weiteren werden die Verkehrsströme durch die Umgestaltung des Promenadenringes in den nächsten Jahren verändert. Somit dienen diese Maßnahmen bereits als Vormaßnahmen.

Genaue Änderungen im Überblick

So werden die Wiener Straße (beginnend ab der Kreuzung mit der Lederergasse in Richtung Westen über das Heimgassl bis zum Domplatz) und der gesamte Domplatz dem Fußgängerverkehr vorbehalten und gänzlich für Autofahrer gesperrt.

Darüber hinaus werden die Ranzonigasse (zwischen Hofstatt und Wiener Straße), die Alumnatsgasse (zwischen Fuhrmannsgasse und Wiener Straße) und die Grenzgasse (südlich des Umkehrplatzes) autofrei.

Die Einfahrt über die Wiener Straße vom Neugebäudeplatz bis zur Lederergasse und die Ausfahrt über die Lederergasse in Richtung Süden werden bestehen bleiben. Die Einbahnregelung der Schmiedgasse wird in Richtung Norden verändert. Damit wird in Zukunft nur die Einfahrt von der Wiener Straße und die Ausfahrt jeweils über die Lederergasse und die Schmiedgasse stadtauswärts als Einbahnführung möglich sein.

Zufahrt zu den Behindertenstellplätzen in der Wiener Straße

Die Zufahrt zu den Behindertenabstellplätzen in der Wiener Straße, entlang den Häusern Wiener Straße Nr. 35 und 37, ist für Inhaber eines Ausweises in der Wiener Straße vom Neugebäudeplatz kommend in Richtung Westen gestattet. Die Abfahrt ist dann entgegengesetzt der Zufahrt zu den Behindertenstellplätzen in Richtung Osten möglich.

Ladetätigkeiten

In der Fußgängerzone ist die Ladetätigkeit mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 09.30 Uhr,14.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr gestattet. In der Zeit von 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr ist die Ladetätigkeit für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erlaubt.

Auch das Zufahren von Taxis und Mietautos ist das Befahren der Fußgängerzone zur Beförderung von gehbehinderten Personen gestattet. Das Radfahren in dieser Fußgängerzone ist in Schrittgeschwindigkeit gestattet.

beschreibungDer Alumnatsgarten wird an die Innenstadt angebunden. Grafik: Verkehrs- und Strafamt

An der Nordseite der Fuhrmannsgasse, entlang der Mauer zwischen Alumnatsgasse und Lederergasse ist das Halten und Parken, ausgenommen Ladetätigkeit, an Werktagen, Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Samstag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr, verboten.

beschreibung2Die neue Landezone beim Alumnatsgarten. Grafik: Verkehrs- und Strafamt

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