Bürgerservice
Zaun
Sie sind als Grundeigentümer gesetzlich nicht verpflichtet, Ihr Grundstück einzuzäunen.[ mehr dazu ]Nur wenn Sie Weidevieh oder Ähnliches halten, sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück mit einem Zaun zu umgeben.
Rauch und Feuer
[ mehr dazu ]Was tun, wenn Ihr Nachbar in seinem Garten ein Feuer macht?
Rasenmähen
In St. Pölten ist das Rasenmähen in Wohngebieten wochentags von 07 bis 20 Uhr erlaubt.[ mehr dazu ]Dies ist durch eine städtische Lärmschutzverordnung geregelt. Andere Gemeinden oder Städte haben andere Regelungen.Gleiches gilt für andere Lärm erzeugende Maschi…
Musik
[ mehr dazu ]"Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden" wusste schon Wilhelm Busch.
Lärm
Lärm macht krank – das ist keine neue Erkenntnis[ mehr dazu ]Lärm ist in Österreich Materien Recht, d. h. die Rechtsgrundlagen für die Lärmbekämpfung sind auf viele verschiedene Gesetze und Verordnungen verteilt.Nähere Informationen zum Thema Lärm finden sie un…
Besitzstörung
[ mehr dazu ]Ein Nachbar darf ohne Ihre Erlaubnis nicht Ihr Grundstück oder Ihre Wohnung betreten, selbst dann nicht, wenn er der Wohnungseigentümer ist und Sie die Wohnung nur gemietet haben.
Bäume und Sträucher
[ mehr dazu ]Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, wonach Bäume oder Sträucher in einem bestimmten Mindestabstand von der Grundstücksgrenze gepflanzt werden müssen.
Ballsport
[ mehr dazu ]Sollte es einmal passieren, dass ein Ball in Nachbars Garten landet:
Sperrmüll
[ mehr dazu ]In St. Pölten ist einmal im Jahr für jede Liegenschaft das Abholen von Sperrmüll kostenlos.
Hausmüll
[ mehr dazu ]Sie haben Fragen zum Thema Hausmüll? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.