Wenn Sie Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland vorhaben, müssen Sie dies der Baubehörde anzeigen.
Das Ansuchen um Bewilligung der Änderung der Grundstücksgrenzen muss von allen betroffenen Grundstückseigentümern unterschrieben sein.
Diesem Ansuchen ist ein Teilungsplan in einfacher Ausfertigung anzuschließen.
Wenn keines der geänderten Grundstücke bereits ein Bauplatz nach den Bestimmungen der NÖ. Bauordnung ist, dann ist zumindest für ein betroffenes Grundstück die Bauplatzerklärung zu beantragen, was die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe zur Folge hat.
Ab dem Datum der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides haben Sie 2 Jahre Zeit, das Grundbuchsgesuch bei Gericht einzubringen (§ 10 NÖ. Bauordnung 2014).
Bitte beachten Sie
Wird das Grundbuchsgesuch auf grundbücherliche Durchführung nicht innerhalb von zwei Jahren gestellt, ist die Bewilligung der Grenzänderung unwirksam und muss neuerlich bei der Baubehörde angezeigt werden.
Kontakt
Fachbereich Bau – Stadtentwicklung/Vermessung
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