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Betriebsanlagengenehmigung

Für gewerbliche Bauten kann neben einer Baugenehmigung auch eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig sein. Nähere Informationen hiezu erhalten Sie unter www.oesterreich.gv.at.

Ebenso können Genehmigungen nach dem Naturschutzgesetz, Wasserrechtsgesetz, Eisenbahngesetz, Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, Arbeiternehmerschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz, Strahlenschutzgesetz, Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetz etc. erforderlich sein.

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Bezirksverwaltung

  • Rathausplatz 1, 2. Stock
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-2101
  • E-Mail: bezirksverwaltung@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:
    Öffnungszeiten
    Mo. - Do. von 08 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Fr. von 08 - 12 Uhr