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Anhebung der Richtsätze in der Sozialhilfe

Anhebung der Richtsätze in der Sozialhilfe ab 01.01.2025

Die für die Bemessung von laufenden Unterstützungen anzuwendenden Richtsätze in der Sozialhilfe wurden durch die NÖ. Landesregierung für das Jahr 2025, wirksam ab 01.01.2025, in der gleichen Höhe wie der ASVG-Richtsatz angehoben.

Die Leistungen der Sozialhilfempfänger:innen werden durch die städtische Sozialhilfe auf Basis dieser neuen Richtsätze berechnet und die erhöhten monatlichen Unterstützungsleistungen werden ab Ende Jänner 2025 angewiesen.

Seitens der städtischen Sozialhilfe erhalten circa 1.800 Haushalte eine laufende Unterstützung.

Nachstehend die wichtigsten Richtsätze (inklusive Wohnanteil) wie sie ab 01.01.2025 anzuwenden sind:

Alleinstehende/Alleinerziehende 1.209,01 EURO
Haushalts- oder Wohngemeinschaft (Erwachsener) 846,31 EURO
Minderjährige Haushaltsangehörige (bei einer mj. Person) 302,25 EURO