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Sozialhilfe nach dem NÖ. Sozialhilfeausführungsgesetz (NÖSAG)

Foto: pixabay
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Hier erhalten Sie nähere Informationen über die Sozialhilfe nach dem NÖ. Sozialhilfeausführungsgesetz (NÖSAG)

Ein Antrag kann von jedermann bei der Sozialhilfe der Stadt St. Pölten eingebracht werden: Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:

Sozialhilfeantrag

Beilage A

Beilage B

Antrag Zusatzleistungen

Richtsätze der Sozialhilfe nach dem NÖ. Sozialhilfeausführungsgesetz (NÖSAG

Die Hilfe kann aber auch unabhängig von einem Antrag einsetzen, sobald Tatsachen bekannt werden, die eine Hilfeleistung erfordern.

Welche Unterlagen Sie beibringen müssen, sagt Ihnen gerne der hiefür zuständige Bearbeiter.

Wer hat Anspruch auf diese Hilfe?

Personen, die nicht in der Lage sind, für Angehörige oder für sich selbst zu sorgen.
Die Angehörigen müssen unterhaltsberechtigt sein. Sollte von anderer Seite Hilfe möglich sein, kann keine Hilfe zum Lebensbedarf gewährt werden.

Arten der Hilfe

  • Übernahme von Kosten für den Ankauf von Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung zur Erlangung eines Anspruchs auf eine angemessene Alterssicherung.
  • Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (umfasst die Kosten für alle erforderlichen Leistungen, wie sie Versicherte der NÖ Gebietskrankenkasse beanspruchen können, soweit es sich nicht um Geldleistungen handelt). 

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Sozialhilfe

  • Heßstraße 6, 2. Stock
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-2551
  • Fax: +43 2742 333-2569
  • E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:
    Öffnungszeiten: Mo. - Do. 08 - 11.30, Di. auch 13.30 - 15.30, Fr. 08 - 12