Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben Anspruch auf nachstehende Unterstützungsleistungen
Diese Leistungen können bei der Sozialhilfe der Stadt St. Pölten mit einem Antrag auf Sozialhilfe schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beantragt werden.
Formular
Antrag NÖ SH Gesetz Hilfsmittel, Therapien
Antrag NÖ Sozialhilfegesetz Tagesstruktur, Wohnen, Wohnassistenz
Folgende Unterlagen sind für den Antrag notwendig
- Unterschriebener Antrag auf Sozialhilfe (Formular)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ärztliche Befunde über die Behinderung
- Einkommensnachweis
- Nachweis über erhöhten Familienbeihilfenbezug (falls sie bezogen wird)
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen
- Österreichische Staatsbürgerschaft (in Ausnahmefällen kann diese Voraussetzung nachgesehen werden)
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Nachweis der Behinderung
Diese Leistungen können beantragt werden
- Heilbehandlung (umfasst ärztliche Hilfe, therapeutische Hilfe sowie Heilmittel für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, soweit keine sozialversicherungsrechtliche Absicherung besteht)
- Hilfsmittel, insbesondere:
- orthopädische Hilfen
- elektronische Hilfen
- Blinden- und Partnerhunde
- Elektrofahrstühle etc.
- Zuschüsse zur Adaptierung bzw. zum Kauf eines Kraftfahrzeuges
- Zuschüsse zu Um-, Ein- und Zubauten in Wohnungen oder Wohnhäusern
- Hilfe durch geschützte Arbeit
- Hilfe zur beruflichen und sozialen Eingliederung
- Hilfe durch Unterbringung in geeigneten Einrichtungen
- Hilfe bei stationärer Pflege (alle Betreuungs- und Pflegemaßnahmen in den NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimen oder in Vertragseinrichtungen; auch die Pflege zu Hause durch einen anerkannten sozialmedizinischen oder sozialen Betreuungsdienst ist ab einem gewissen Ausmaß der stationären Pflege gleichzusetzen)
- Hilfe zur Frühförderung, Erziehung und Schulbildung