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Beschlüsse im Stadtsenat und Gemeinderat

In ihren Sitzungen am 24. November 2014 haben der Stadtsenat und der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Foto: mss/Vorlaufer
Der Stadtsenat und der Gemeinderat hielten am 24. November 2014 im Rathaus ihre Sitzungen ab. - Foto: mss/Vorlaufer

STADTSENAT

Machbarkeitsstudie

Im Zuge der Umsetzung der, im neuen Generalverkehrskonzept der Stadt St. Pölten enthaltenden Umweltverbundachse längs der L129 Purkersdorfer Straße wird einer Teilbeauftragung einer Machbarkeitsstudie zugestimmt. Diese durch das Siedlungsgebiet von Ober-Wagram ins Stadtzentrum führende Achse für den nicht-motorisierten Verkehr und den öffentlichen Personennahverkehr soll einerseits aufgewertet werden und im Gegenzug den auf der Purkersdorfer Straße fahrenden Durchzugsverkehr im Siedlungsgebiet reduziert werden.

Subvention

Dem Verein Wohnen wird zur Finanzierung der Beratungsangebote für das Jahr 2014 eine Subvention in der Höhe von 2.000 Euro gewährt.

GEMEINDERAT

Standortbeitrag

Der Gemeinderatsbeschluss vom 29. September 2014 bezüglich der Verwendung des erstrittenen Betrages aus der Vereinbarung mit dem Land NÖ betreffend Standortbeitrag (€ 35,1 Mio abzüglich Standortbeitrag für April bis Dezember 2014 ergibt somit ca. € 32,6) wird abgeändert bzw. ergänzt:

  • Die Mehrkosten für die Park und Ride – Anlage in Höhe von € 1,770.000,-- werden der Investitionsrücklage 144 zugeführt.
  • Der Restbetrag auf die € 32,6 Mio wird der neu zu bildenden Investitionsrücklage für die Verwendung des Standortvorteils (RL 149 ) zugeführt.
  • Die mit Beschluss des Gemeindesrates vom 29.9.2014 außerordentlichen Rückzahlungsbeiträge im Gesamtbetrag von € 30,656.289,13 werden um die im heurigen Jahr noch ausstehenden ordentlichen Tilgungen reduziert. Dies ergibt außerordentliche Tilgungen in Höhe von insgesamt € 29,986.957,39.
  • Die außerordentlichen Tilgungen werden der Investitionsrücklage für die Verwendung des Standortvorteils (RL149) entnommen.

Kostenbeitrag

Im April 2014 wurde das Incoming Reisebüro und Convetion Bureau St. Pölten als neues Geschäftsfeld der Marketing St. Pölten GmbH gestartet. Für die bisher erbrachten Leistungen wird ein Kostenbeitrag aus den Tourismusmittel in der Höhe von 45.000 Euro an die Marketing St. Pölten GmbH zuerkannt.

Subvention

Für diverse Projekte, Maßnahmen und Tätigkeiten im Rahmen des Masterplans erhält die Marketing St. Pölten GmbH eine Subvention in der Höhe von 28.200 Euro.

Stiftung Bürgerspitalfonds

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungshofes werden im Bürgerspitalfonds die Anteile an einem offenen, konservativen Immobilienfonds in mündelsichere Wertpapiere gewechselt und die geringen Ausschüttungen aufgrund der Niedrigzinslage durch den Tausch von thesaurierenden Papieren in ausschüttende verbessert. Insgesamt werden vier Geschäfte neu strukturiert.

Brückenerneuerung

Mit der Erneuerung der Werksbachbrücke in der Ingruberstraße durch eine massive Stahlbetonbrücke wird die Firma Alfred Trepka GmbH beauftragt. Die Gesamtkosten betragen 188.000 Euro.

Dienstleistungsauftrag

Die Entsorgung/Verwertung der auf 4 Altstoffsammelstellen gesammelten Problemstoffe der BürgerInnen erfolgt durch einen Dritten. Für das Jahr 2015 wird mit dieser Dienstleistung für die Problemstoffentsorgung und- verwertung die Firma Kerschner Umweltservice und Logistik GmbH zu einem jährlichen Gesamtpreis von voraussichtlich 31.955,40 Euro beauftragt. Der endgültige Gesamtpreis ist von den tatsächlichen Mengen abhängig.

Mitgliedsbeitrag

Dem Abwasserverband „An der Traisen“ wird für das Jahr 2015 ein Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 1.232.110,73 Euro zur Verfügung gestellt.

Neufestsetzung

Da das Landesklinikum im Jahr 2013 keine Preiserhöhung durchgeführt hat, ist auch der Preis für die Essenbezieher in der Höhe von 6 Euro pro Portion seit dem Jahr 2012 gleich geblieben. Ab 1. Jänner 2015 wird seitens des Landesklinikums der Preis für eine Portion angehoben, wodurch der an die BezieherInnen der Aktion Essen auf Rädern zu verrechnende Portionspreis ab 1. Jänner 2015 mit 6,40 neu festgesetzt wird. Dieser Preis errechnet sich aus den Gestehungskosten für die Essensportionen sowie aus den anteiligen Kosten für das Geschirr und die Geschirreinigung. Für bedürftige Essenbezieherinnen kann über den Bürgerspitalsfond ein einkommensabhängiger Zuschuss von 1,80 bzw. 1,30 Euro pro Portion gewährt werden.

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