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Beschlüsse im Stadtsenat und im Gemeinderat am 23. Februar 2015

In ihren Sitzungen am 23. Februar 2015 haben der Stadtsenat und der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Foto: Josef Vorlaufer
Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 23. Februar 2015 insgesamt 23 Beschlüsse. - Foto: Josef Vorlaufer

STADTSENAT

Subventionen

Die Abschnittsleitung St. Pölten-NÖ/Zentral der Österreichischen Wasser-Rettung – Landesverband NÖ wird für den laufenden Betrieb im Jahr 2015 mit 5.000 Euro subventioniert.

Dier literarischen Gesellschaft wird für den Jahresbetrieb und die Herausgabe der Literaturzeitschrift „etcetera“ eine Subvention von 7.000 Euro gewährt.

Der Verein Theater Perpetuum erhält für die aktuelle Prouktion „Küsst euch und zum Teufel mit euch – Drei Einakter“ eine Subvention in der Höhe von 2.500 Euro.

Weiterführung und Ausweitung Nextbike Fahrradverleih

Das seit dem Jahr 2010 öffentlich zugängliche Fahrradverleihsystem Nextbike soll mit einem neuen Vertrag bis 2020 weitergeführt werden sowie der Bestand der nextbike-Leihfahrräder die die Stadt zur Verfügung stellt von derzeit acht auf zukünftig 18 Fahrräder ausgeweitet werden. Die jährlich anfallenden Kosten betragen 2.268 Euro.

Durchführung des Barockfestivals 2015

Die Durchführung des vom Fachbereich Kultur veranstalteten Barockfestival mit Gesamtausgaben in der Höhe von 66.700 Euro wird genehmigt.

GEMEINDERAT

Förderung der Bildungsarbeit

Für die Schulung der Kommunalpolitiker der im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien stellt die Stadt St. Pölten 98.442,36 Euro (das sind 1,86 Euro pro Einwohner) für das Jahr 2015 zur Verfügung.

Domplatzprojekt – Jahresbeschluss

Die Mitte 2010 begonnenen archäologischen Grabungen werden 2015 weitergeführt. Die Gesamtkosten betragen 850.000 Euro.

Mitgliedsbeitrag Traisen-Wasserverband

Die Stadt St. Pölten stellt dem Traisen-Wasserverband den Mitgliedsbeitrag für 2015 in der Höhe von 287.650 Euro zur Verfügung.

Erneuerung – Leitungstausch

Auf Grund des Alters der Leitung und der zahlreich aufgetretenen Rohrbrüche ist die bestehende Wasserleitung in folgenden Straßen/Bereichen auszutauschen: Schneckgasse Bereich Metropol, Fuhrmannsgasse Bereich Kugelgasse/Lederergasse, Steinergasse gesamte Länge, Grillparzerstraße Bereich Maria Theresia Straße/Jahnstraße, Josefstraße Bereich Heidenheimer Straße/Grillparzerstraße und Bereich Grillparzerstraße/Munggenaststraße. Die Gesamtschätzbaukosten betragen 700.000 Euro.

Subvention Ost-West Musikfest

Das Ost-West Musikfest erhält für die Ausrichtung der in St. Pölten stattfindenden Konzerte des Musikfestes sowie für die Durchführung von Meisterkursen in der Musikschule in der Zeit von 21. Juli bis 6. August eine Subvention in der Höhe von 3.000 Euro, darüber hinaus wird die Musikschule für diesen Zeitraum unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Das entspricht einer Pauschalbewertung von 5.000 Euro.

Pflichtschulen mit Tagesbetreuung

Die Stadt St. Pölten führt ab dem Schuljahr 2015/2016 nachfolgende Pflichtschulstandorte mit schulischer Tagesbetreuung: VS Daniel Gran I und II, VS Franz Jonas, VS Harland, VS Otto Glöckel, VS Pottenbrunn, VS Radlberg, VS Viehofen, VS Spratzern, VS Stattersdorf, VS Grillparzer I und II, VS Wagram, VS St. Georgen, das Zentrum für Inklusiv- u. Sonderpädagogik Allgemeine Sonderschule St. Pölten-Nord und St. Pölten Mitte sowie die Allgemeine Sonderschule St. Georgen. In diesem Zusammenhang war durch die Umwandlung der fünf städtischen Hortstandorte St. Georgen, Wagram, Grillparzer, Maria Theresia und Daniel Gran in Standorten mit schulischer Tagesbetreuung die gültige Verordnung über Beiträge an Pflichtschulen der Stadt St. Pölten vom 01. Jänner 2015 abzuändern. Die für die Stadt anfallenden Aufwendungen der ganztägigen Betreuung werden durch Mehreinnahmen in Form der Elternbeiträge bedeckt. Dies betragen 100 Euro pro Monat zuzüglich Mittagessen und können aufgrund des Familieneinkommens auf 50 Euro oder 25 Euro ermäßigt werden. Zusätzlich wird der Betrag bei mehr als 10 aufeinander folgenden Tagen Krankenstand oder Inanspruchnahme von bis zu 10 Stunden pro Woche um 50 % reduziert. Die Schule besuchende Geschwisterkinder erhalten eine 20%ige Ermäßigung.

Subvention für St. Pöltner Rettungsorganisationen

Für das Jahr 2015 beträgt der St. Pöltner Rettungseuro 5 Euro pro Einwohner. Die Stadt St. Pölten gewährt den drei St. Pöltner Rettungsorganisationen, Rotes Kreuz Bezirksstelle St. Pölten, Arbeiter Samariterbund Österreich – Gruppe St. Pölten und Gruppe St. Georgen am Steinfelde für die Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet insgesamt eine Subvention in der Höhe von 259.775 Euro.

Subvention für Freiwillige Feuerwehr

Die freiwillige Feuerwehr St. Pölten-Stadt erhält für den laufenden Betrieb im Jahr 2015 eine Subvention in der Höhe von 56.400 Euro.

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