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Beschlüsse im Stadtsenat und Gemeinderat

In ihren Sitzungen am 27. Juni 2016 haben der Stadtsenat und der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Foto: Josef Vorlaufer
Am 27. Juni tagten der Stadtsenat und der Gemeinderat.

STADTSENAT

Instandhaltung Spielplätze

Bei den Spielplätzen in der Dr. Karl Reinthaler-Gasse, Georg Sigl-Straße, Gölsdorferstraße und Thomasgasse sowie beim Traisenpark werden neue Spielgeräte und Fallschutzerneuerungen errichtet. Die Gesamtkosten betragen 100.000 Euro

Instandhaltung Wirtschaftshof

Insgesamt neun Halleneinfahrtstore müssen auf Grund des Alters und da es keine Ersatzteile mehr gibt, ausgetauscht werden. Die Kosten betragen 108.600 Euro.

Wasserleitungsneuverlegung

Auf Grund der Neuparzellierung werden in der KG Stattersdorf in der Zapletalgasse und in der KG Spratzern in der Brunnenfeld- und Pfluggasse neue Wasserleitungen verlegt. Mit den Bauarbeiten wird die Firma Swietelsky Baugesellschaft m.b.H beauftragt. Die Gesamtkosten betragen für Stattersdorf 83.000 Euro und für Spratzern 90.000 Euro.

Erdbefestigungen/Straßenerneuerungen

Bei den Straßen: Darwinstraße (Befestigung des südlichen Umkehrplatzes), Hegyigasse, Verlängerung der Levillaingasse, Ing. Otto Spinka Straße und Tragisanastraßen wird eine Asphaltierung der Fahrbahn und Schotterung der Nebenanlagen erfolgen. Mit der Durchführung der Arbeiten wird die Firma Anton Traunfellner Ges.m.b. H beauftragt. Der Gesamtaufwand beträgt 52.390 Euro.

Mit der Neuherstellung der zweiten Fahrbahnhälfte im Hofkellerweg, KG Pottenbrunn wird die Firma Swietelsky Bauges.m.b.H beauftragt. Die Gesamtkosten betragen 35.916 Euro.

Mit der Durchführung der Herstellung eines mittenliegenden Fahrbahnbandes, geschotterten Banketten und der Straßenentwässerung in der Spitzenfabrikstraße, KG Viehofen, wird die Firma HTL Bau Ges.m.b.H beauftragt. Die Gesamtkosten betragen 78.215 Euro.

Die Otto Glöckel-Straße erhält zwischen dem Mühlweg und der Anton Bruckner-Gasse beidseitig Gehsteige und Parkbuchten, auch wird die mittenliegende Fahrbahn erneuert. Beauftragt wird die Firma Held & Francke mit einem Gesamtkostenaufwand von 154.294 Euro.

Subventionen

Dem Kinderschutzzentrum St. Pölten „die Möwe“ wird für das Jahr 2016 eine Subvention in der Höhe von 12.000 Euro gewährt.

Die Beratungsstelle FAIR erhält für die Beratung von MigrantInnen, welche nicht beim AMS vorgemerkt sind, eine Subvention in der Höhe von 12.000 Euro für das Jahr 2016.

Für die weitere Durchführung der Meisterkonzerte wird eine Subvention in Höhe von 44.000 Euro gewährt.

Der Verein „zur schöneren Realität, Verein zur Förderung der Urbankultur“ erhält für seine kulturelle Jahrestätigkeit im Gasthaus Vinzenz Pauli eine Subvention in Höhe von 7.000 Euro.

Die Durchführung des Festes der Begegnung am 9. und 10. September 2016 der Pastoralen Dienste der Diözese St. Pölten wird mit 5.000 Euro subventioniert.

Der Musikverein 1837 erhält für seine Jahrestätigkeit eine Subvention in der Höhe von 3.500 Euro.

Die von der RMA Gesundheit GmbH durchgeführte Vortragsreihe MINI MED wird mit 3.432 Euro subventioniert.

Der Verein UBC St. Pölten erhält für die Saison 2016/2017 eine Subvention in Höhe von 15.000 Euro.

Dem Verein FSK Simacek St. Pölten wird für die Saison 2016/2017 eine Subvention in der Höhe von 10.000 Euro gewährt.

Das NÖ Sportleistungszentrum St. Pölten erhält für den laufenden Betrieb eine Subvention in Höhe von 10.000 Euro.

Dem Verein Generali Invaders St. Pölten AFC wird für die laufende Saison eine Subvention in Höhe von 7.500 Euro gewährt.

Der Verein UNION St. Pölten wird für die Durchführung des Liese Prokop Memorials mit 4.000 Euro subventioniert, für den Damenhandball werden 5.000 Euro an Subvention gewährt.

GEMEINDERAT

Bestellung von Gemeinderäten

Gemäß § 35a NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz wird STR Mag. Ingrid Heihs zur Bildungs- und Europagemeinderätin, GR Thomas Kainz, BA zum Jugendgemeinderat und STR Robert Laimer zum Umweltgemeinderat bestellt.

Grundsatzbeschluss

Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der FH St. Pölten die Vorarbeiten für einen Gemeinderatsantrag durchzuführen, mit dem zeitnah die Umsetzung der Gründung und des Betriebes einer Privatuni beschlossen werden soll. Die Kosten für die hierzu notwendigen Mittel betragen 100.000 Euro.

Projektbudget

Dem Projekt „Haus der Zukunft“ wird ein Projektbudget von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt um den Detailgrad der Planungen sukzessive zu erhöhen. Die FH St. Pölten wird mit der inhaltlichen Detailkonzeption beauftragt. Das Auftragsvolumen beträgt 8.000 Euro und beinhaltet unter anderem die Entwicklung eines roten Fadens für das Gesamtprojekt.

Vergabeverfahren

Unter Zugrundelegung der Überarbeitung des Stadtbuskonzeptes durch den Magistrat St. Pölten und das Büro mrs-partner vom 11.9.2015 sowie im Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2015 vorgegebenen Rahmenbedingungen wurden gemeinsam mit der VOR Gmbh die Detailarbeiten durchgeführt. Die Planungsarbeiten, wie operative Planung, Fahrplan, Haltestellen, Anzahl der Fahrzeuge, etc. konnten nunmehr abgeschlossen und die Ausschreibungsunterlagen aufbereitet werden.

Sanierungen

Mit der Durchführung des ersten Abschnitts der Generalsanierung im Parkhaus P&R Hermann Winger Gasse wird die Firma Bauschutz GmbH & Co KG beauftragt. Die Gesamtkosten betragen 400.000 Euro.
Mit den Asphaltierungsarbeiten und Wiederherstellung der fehlenden Steingurte am Rathausplatz wird die Firma Held / Francke Baugesellschaft m.b.H beauftragt. Die Gesamtkosten betragen 65.000 Euro.

Weiterführung Baumkataster

Die Firma Arbeitsgruppe Baum und die Firma Flurplan wird mit der Weiterführung des Baumkatasters und den damit verbundenen Nachkontrollen und Baumpflegemaßnahmen beauftragt. Die Gesamtkosten betragen 186.400 Euro.

Austausch

Der Ersatzankauf eines 2-Achs-Fahrgestells, Modell Scania P 370, inkl. Kipperaufbau und Winterdienstgeräten mit einem Gesamtkostenaufwand von 176.983 Euro wird gewährt.

Wasserleitungstausch

Aufgrund des Alters und der zahlreich aufgetretenen Rohrbrüche erfolgt bei den Straßen: Herzogenburgerstraße und Eybnerstraße (Bereich Heinrich Schneidmadl G./Matthias Corvinus Str.), Matthias Corvinus Straße (Bereich Kreuzung Herzogenburgerstraße), Eybnerstraße (Bereich Willi Gruber Str./Klostergasse für Kerntangente Nord) und Willi Gruber Straße (Bereich Kreuzung Eybnerstraße für Kerntangente Nord) der Austausch der Wasserleitungen. Die Gesamtkosten betragen 300.000 Euro.

Wasserleitungsneuverlegung

Auf Grund der Neuparzellierung in der Schöpferstraße wird eine 170m lange Wasserleitung errichtet. Mit der Druchführung der Arbeiten wird die Firma Swietelsky Baugesellschaft m.b. H. beauftragt. Die Gesamtkosten betragen 95.000 Euro.

Straßenerneuerung

Mit der Durchführung der Erneuerung der nördlichen Eybnerstraße – von der Heinrich Schneidmadl-Straße bis zur Matthias Corvinus Straße wird die Firma Held & Francke beauftragt. Die Gesamtkosten betragen 186.792 Euro.
Der Auftrag für die Erneuerung der Herzogenburger Straße zwischen der Heinrich Schneidmadl-Straße und der Matthias Corvinus Straße mit einem Gesamtkostenaufwand von 211.841 Euro ergeht an die Firma Gebrüder Haider Bauunternehmung GmbH.

Die Eichendorffstraße soll zwischen der Waldstraße und der Goethestraße exklusive Kreisverkehr erneuert werden. Der Gesamtkostenaufwand beträgt 360.000 Euro.

Die Unterwagramer Straße soll zwischen der Plöcknerstraße und der Ackergasse mit Bauwerkskosten von 450.000 Euro erneuert werden.

Brückenerneuerung

Die beiden Werksbachbrücken in der Theresionhofgasse, KG Harland werden mit einem Bauwerkskostenaufwand von 315.000 Euro erneuert.

Instandsetzung

Die Immobilien St. Pölten GesmbH & Co KG wird mit der Instandsetzung der Aufzugsanlagen in der FF Zentrale mit einer Schätzsumme von 52.000 Euro beauftragt.

Fenstersanierung

Die Immobilien St. Pölten GesmbH & Co KG wird mit der Fenstersanierung in der VS Spratzern mit einer Schätzsumme von 200.000 Euro beauftragt.

Subventionen

Dem Verein Frauenzentrum St. Pölten wird für das Jahr 2016 eine Subvention in der Höhe von 18.500 Euro gewährt.

Der Verein Ballett St. Pölten erhält eine einmalige Subvention in der Höhe von 20.000 Euro sowie eine Aufstockung der Mittel für den laufenden Betrieb in der Höhe von 20.000 Euro.

Dem Verein SKN St. Pölten wird für die Saison 2016/2017 eine Subvention in Höhe von 60.000 Euro gewährt, der Verein ASV Ofenbinder erhält 25.000 Euro

Der FF St. Pölten- Unterradlberg wird für den Ankauf eines Hilfsleistungsfahrzeuges eine Subvention in Höhe von 110.000 Euro gewährt.

Transportvergabe

Die Firma Taxi Rittner GmbH & Co KG wird im Zeitraum von 1.Juli 2016 bis 30. Juni 2018 mit der Durchführung des Transportes der Mittagsverpflegung für St. Pöltner Bildungseinrichtungen und mit der Durchführung des Schülertransportes in St. Pölten beauftragt.

Erneuerung

Mit der Erneuerung der Trennwände in der Prandtauerhalle wird die Firma Feldhofer & Ott beauftragt. Die Gesamtkosten betragen 61.600 Euro.

Benennung Verkehrsflächen

Die von der Landsbergerstraße zur Wirtschaftskammer NÖ führende Stichstraße und die platzartige Erweiterung vor dem Wirtschaftskammergebäude erhalten im Einvernehmen mit der Wirtschaftskammer NÖ den Namen „Wirtschaftskammer-Platz“.

Aufhebung der Bausperre

Für das Grundstück 395/27 (Altstandort Glanzstoff) wird die Bausperre aufgehoben, da dieses nach entsprechender Untersuchung aus dem Verdachtsflächenkataster des Bundes gelöscht wurde.

Resolution zu den Finanzausgleichsverhandlungen

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten schließt sich den Forderungen des Städtetages 2016 vollinhaltlich an und fordert alle Verhandlungspartner, insbesondere Bund und Land auf, folgende Punkte in den Finanzausgleichsverhandlungen unbedingt zu berücksichtigen:

  • Eine Reform des Finanzausgleichs, die sich an den Aufgaben orientiert und dadurch die Finanzierung der Basisaufgaben, Sonderlasten und zentralörtlichen Aufgaben der Städte sicherstellt. Die spezifisch urbanen Zentrumslasten müssen anerkannt und fair abgegolten werden. Die Transferzahlungen an die Länder müssen eingedämmt und gedeckelt oder zur Gänze gestrichen werden.
  • Eine Aufgabenreform, die Aufgaben und Finanzierungsverantwortung zusammenführt: Die Städte und Stadtgemeinden übernehmen die Verantwortung und die Finanzierung der Elementarpädagogik, im Gegenzug werden der Gesundheitsbereich, die Pflege und die bedarfsorientierte Mindestsicherung ausschließliche Landes- oder Bundesaufgabe. Durch diese Aufgabenentflechtung erübrigen sich entsprechende Transferverflechtungen – Transfers und Umlagen entfallen.
  • Investitionen der Städte sind unter den geltenden fiskalrechtlichen Rahmenbedingungen der EU nur eingeschränkt möglich. Es ist daher seitens des Bundes eine Vertragsänderung durch ein „Investitionsprotokoll“ mittels des vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens nach Art. 48 des Lissabon-Vertrags anzustreben.
  • Ein überzogener Ressourcenausgleich, der Kommunen mit geringen zentralörtlichen Aufgaben mit überdurchschnittlich hohen Finanzmitteln ausstattet, während Kommunen mit umfangreichen Aufgaben kaum über genügend Finanzmittel verfügen, ihren Aufgaben nachzukommen, ist unbedingt zu vermeiden.
  • Die eindeutig zentralörtlichen Aufgaben der Kommunen (insbesondere der Landeshauptstädte) sollen durch eine umfassende Aufgabenorientierung gerecht abgegolten werden.
  • Durch die Reform der gemeindeeigenen Steuern, beispielsweise der Grundsteuer, die Wertsicherung der Abgaben und Gebühren und das Streichen der Grundsteuer- und Kommunalsteuerbefreiungen wird die Abgabenautonomie der Städte wieder gestärkt.
  • Im Hinblick auf die interkommunale Zusammenarbeit ist eine österreichische Regelung zur Umsatzsteuer analog dem deutschen Umsatzsteuergesetz zu erarbeiten.
  • Den Städten und urbanen Gemeinden wird zur Finanzierung ihrer Aufgaben der direkte Zugang zur Finanzierung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur - ÖBFA ermöglicht.
  • Der Bund erarbeitet unter Einbeziehung der Sozialpartner und der Städte ein Maßnahmenprogramm zur Stärkung von funktionalen Stadtregionen als Industriestandorte. Die wesentliche Zielsetzung besteht in der Unterstützung einer beschäftigungsfreundlichen Industrie, die vor allem qualifizierte Arbeitsplätze schafft, für gute Arbeitsbedingungen und Löhne sorgt, und einen hohen Anteil der Gewinne in neue Investitionen leitet.
  • Freihandels- und sonstige internationale Abkommen, wie beispielsweise CETA, TTIP und TiSA, müssen vorrangig das Ziel des gesamtgesellschaftlichen Nutzens verfolgen. Insbesondere ist abzusichern, dass der Handlungsspielraum der de-mokratisch legitimierten Organe in keiner Weise beeinträchtigt wird und dieser Handlungsspielraum im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge jetzt und in Zukunft vollständig gewahrt bleibt. Sonderrechte für bestimmte Interessengruppen zulasten der gesellschaftlich definierten oder auch zukünftig festzulegenden Standards dürfen nicht eingeräumt werden. Es darf auch kein Parallel-Justizsystem auf privatrechtlicher Basis geschaffen werden.
  • Eine Reform der Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs, mit dem Ziel einer Bündelung der Finanzströme im Verkehrsbereich und einer Zusammenführung der Aufgaben- mit der Ausgabenverantwortung. Ein gesicherter Finanzierungsrahmen und transparente Aufteilungsschlüssel sollen den Städten und Gemeinden in Hinkunft Autonomie und Planungssicherheit gewähren. Dabei ist eine eigene Dotierung für den Stadtgrenzen überschreitenden öffentlichen Verkehr die Grundlage zur Verlagerung der Verkehrsmittelwahl zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel.
  • Die Einführung des aufgabenorientierten Finanzausgleichs im Bereich der Elementarpädagogik unter Berücksichtigung der Betreuungsdauer, des Alters und des spezifischen Betreuungsbedarfs der Kinder.
  • Die im österreichischen Nationalen Bildungsbericht 2012, von den Sozialpartnern 2013 und von der OECD 2012 empfohlenen Umstellung auf eine indexbasierte Mittelverteilung für Schulen als Maßnahme zur Reduktion von sozialen Benachteiligungen. Damit jedes Kind das Bildungsziel erreicht, muss sich der Unterricht an den individuellen Voraussetzungen sowohl der Schüler und Schülerinnen als auch der Standorte orientieren können. Dazu brauchen die Standorte, die an ihre Anforderungen angepassten zusätzlichen Ressourcen: „Punktgenau statt Gießkanne“.
  • Ein kommunales Investitionsförderungsgesetz mit entsprechender finanzieller Dotierung analog dem Beispiel Deutschlands. Darin sind vor allem die Schwerpunkte Bildungsinfrastruktur und Ausbau und Betrieb eines stadtregionalen Verkehrs zu berücksichtigen.
  • Eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Städte und Gemeinden an die tatsächlichen Gegebenheiten ist unumgänglich. Nur dadurch kann weiterhin garantiert werden, dass die Städte und Gemeinden die bürgernahsten Servicestellen und effizientesten Erbringer von Dienstleistungen bleiben. Der Österreichische Städtebund unterstützt daher eine allfällige Verwaltungsreform und wird sich in dieser aktiv einbringen.
  • Bei allen Schritten und Maßnahmen zur Integration – Kinderbetreuung, Bildung, Berufsbildung, Wohnen etc. – muss der Entstehung von Konkurrenzsituationen zwischen der heimischen Bevölkerung und Asylwerbern und Asylwerberinnen und Flüchtlingen entgegen gewirkt werden. Es darf nicht zur „kalten Kommunalisierung“ der Integrationskosten kommen. Die Integrationskosten der Städte und Gemeinden müssen daher im Finanzausgleich Berücksichtigung finden.

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