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Gutachten zu Hochwasserschutz liegt vor

Ein Rechtsgutachten zur Klärung einer möglichen Rückwidmungspflicht für Grundstücke in Hart und Wörth wurde eingeholt: Eine solche ist demnach dort nicht notwendig, ein bewilligungsfähiges Hochwasserschutzprojekt liegt vor.

Das St. Pöltner Rathaus. (Foto: Kalteis)
In der kommenden Gemeinderatssitzung wird ein Rechtsgutachten zur Widmung der Grundstücke in St. Georgen im Rathaus thematisiert. (Foto: Kalteis)

In der Gemeinderatssitzung vom Juni 2023 wurde ein Initiativantrag mit der Fragestellung nach einer verpflichtenden Rückwidmung der als Bauland-Industriegebiet-Aufschließungszone gewidmeten Fläche in den Katastralgemeinden Hart und Wörth mit mehreren Grundstücken behandelt. Dazu wurde ein Abänderungsantrag mit dem Auftrag gestellt, ein Rechtsgutachten zur Klärung der Rechtsfrage, ob eine Rückwidmungsverpflichtung besteht, einzuholen.

Diesbezüglich wurde vom renommierten Juristen für bau- und raumordnungsrechtlichen Fragen, Dr. Phillip Pallitsch, ein Gutachten eingeholt. Die Beratung von Bauwerbern, Bauträgern sowie Unternehmen, Kommunen und Behörden in Fragen des Bau- und Raumordnungsrechts, Bauvertragsrechts und Vergaberechts gehört zu seinen Schwerpunkten. Er hat zahlreiche Publikationen - insbesondere zum Baurecht und Vergaberecht - verfasst und ist unter anderem Co-Autor des Kommentars zum NÖ Baurecht. Sein Gutachten kommt zum Schluss, dass eine Rückwidmungsverpflichtung nicht besteht.

Das Rechtsgutachten zur Frage, ob für die Grundstücke mit der Widmung Bauland-Industriegebiet, welche bei 100-jährlichen Hochwässern überflutet werden könnten, eine Rückwidmungsverpflichtung nach dem NÖ Raumordnungsgesetz von 2014 besteht, wird in der kommenden Sitzung des Gemeinderates behandelt.

Einreichfähiges Hochwasserschutz-Projekt liegt vor

Seitens der Grünen St. Pölten wurde auch eine Aufsichtsbeschwerde zu diesem Thema eingebracht. Dazu wird der Gemeinderat ebenfalls schon am 25. September über die Stellungnahme an das Amt der Landesregierung beraten und entscheiden.

Im Wesentlichen soll dabei auch auf das Rechtsgutachten verwiesen und zur Chronologie festgehalten werden, dass mit der Verordnung der Aufschließungszone vor Ort bereits 1994 rechtlich ein Bauverbot festgelegt wurde, welches erst mit der Herstellung der Hochwassersicherheit durch den Gemeinderat aufgehoben werden könnte. Dazu wurde bereits 2005 eine Grundsatz-Studie in Auftrag gegeben. Im Jahr 2012 wurden Planungsleistungen zur Herstellung der Hochwassersicherheit in Auftrag gegeben, 2016 erfolgten weitere Aufträge. Nunmehr liegt das einreichfähige und bewilligungsfähige Projekt zur Herstellung der Hochwassersicherheit eines Teiles des gewidmeten Bauland-Industriegebietes der Aufschließungszone 41 in Hart und Wörth vor.

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