Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 17. April 2023 bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online bis einschl. 24. April - 20 Uhr (www.bmi.gv.at/volksbegehren) getätigt werden.
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für die Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Eintragungsort und Öffnungszeiten
Rathaus St. Pölten, Rathausplatz 1, EG
Bürgerservice- und Einwohnerangelegenheiten
Montag, 17. April 2023, von 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 18. April 2023, von 8 bis 20 Uhr
Mittwoch, 19. April 2023, von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 20. April 2023, von 8 bis 16 Uhr
Freitag, 21. April 2023, von 8 bis 16 Uhr
Samstag, 22. April 2023 – geschlossen
Sonntag, 23. April 2023 - geschlossen
Montag, 24. April 2023, von 8 bis 16 Uhr