Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Wahltag, dem 29. Jänner 2023, das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag, das war der 18. November 2022, in der Stadt St. Pölten ihren Hauptwohnsitz hatten, bzw. als Auslandsniederösterreicher in der Landeswählerevidenz der Stadt St. Pölten eingetragen sind.
Wann und wie die St. Pöltner:innen ihre Stimme abgeben können
- am Wahltag im zuständigen Wahllokal von 7 bis 16 Uhr (ohne Wahlkarte)
- am Wahltag in jedem Wahlkartenlokal in NÖ (mit Wahlkarte)
- Stimmabgabe im Wege der Briefwahl (mit Wahlkarte per Post)
- Vor der „fliegenden Wahlbehörde“ wenn Krankheit des Wählers/der Wählerin vorliegt und er/sie den Besuch der Wahlbehörde anfordert (mit Wahlkarte)
Wahltag
Die Wahllokale in St. Pölten sind am 29. Jänner 2023 von 7 bis 16 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann das Wahlrecht unter Nachweis der Identität (amtlicher Lichtbildausweis) im zuständigen Wahllokal ausgeübt werden. Alle Wahlberechtigten erhalten zuvor vom Magistrat noch eine amtliche Wahlinformation in der die Adresse des Wahllokals, dessen Öffnungszeit und die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses vermerkt sind. Die Mitnahme dieser amtlichen Wahlinformation in das zuständige Wahllokal erleichtert den Ablauf der Wahlhandlung. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei der Wahlhandlung ist verpflichtend.
Wählen mit Wahlkarte
Ist das Aufsuchen des Wahllokales am Wahltag nicht möglich, kann das Wahlrecht mit einer Wahlkarte ausgeübt werden. Mit dieser kann die Stimme wie folgt abgegeben werden:
- am Wahltag (29. Jänner 2023) in jedem Wahllokal in Niederösterreich
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der Briefwahl
- am Wahltag vor einer besonderen (fliegenden) Wahlkommission
Beantragung der Wahlkarte
Eine Begründung für eine Verhinderung das „eigene“ Wahllokal aufzusuchen ist unerlässlich. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist unzulässig. Eine Beantragung der Wahlkarte durch Angehörige, Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen auch bei Vorlage einer Vollmacht ist ebenfalls unzulässig.
Persönliche/mündliche Beantragung
Wahlkartenanträge können ab 9. Jänner 2023 persönlich (und somit selbst durch die wahlberechtigte Person mit Ausweis) beim Magistrat der Stadt St. Pölten, Bürgerservice, Rathaus, Erdgeschoß, bis spätestens Freitag, 27. Jänner 2023 (12.00 Uhr) gestellt werden.
Parteienverkehr: Mo., Mi., Do. von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, Di. von 7.30 Uhr bis 18 Uhr, Fr. von 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Schriftliche Beantragung
Schriftlich (postalisch) werden Wahlkartenanträge (persönlicher Antrag mit Passnummer oder Ausweiskopie) bis Mittwoch, 25. Jänner 2023 entgegengenommen. Die elektronische Anforderung der Wahlkarte wird über www.wahlkartenantrag.at, per E-Mail an wahlamt@st-poelten.gv.at oder per Telefax über die Faxnr. 02742/333/3029 abgewickelt. Bitte hängen Sie ein Dokument an, aus dem Ihre persönliche Identität hervorgeht, z.B. eingescannter Reisepass oder Personalausweis, Passnummer, etc. Es wird empfohlen, den Wahlkartenantrag ehestmöglich einzubringen.
Erklärvideo zur NÖ Landtagswahl 2023
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