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Wichtige Information für die Europawahl

Die nächste Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Foto vom Rathaus St. Pölten (Foto: Arman Kalteis)
Die Europawahl findet am 9. Juni statt. (Foto: Arman Kalteis)

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger:innen welche am Stichtag (26. März 2024) ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten hatten, spätestens am Wahltag (9. Juni 2024) 16 Jahre alt geworden sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weiters Auslandsösterreicher:innen, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und bis zum 25. April 2024 in die Wählerevidenz der Stadt St. Pölten eingetragen worden sind und Unionsbürger:innen welche am Stichtag in der Europa-wählerevidenz eingetragen sind.

Wahltag

Die Wahllokale sind am 9. Juni 2024 von 7 bis 16 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann das Wahlrecht unter Nachweis der Identität (amtlicher Lichtbildausweis – elektronischer Führerschein gilt nicht) im zuständigen Wahllokal ausgeübt werden. Alle Bürger:innen erhalten zuvor vom Magistrat eine amtliche Mitteilung über die Lage des jeweiligen Wahllokals, dessen Öffnungszeit und die Nummer des Wählerverzeichnisses.

Wählen mit Wahlkarte

Ist das Aufsuchen des Wahllokales am Wahltag nicht möglich, kann das Wahlrecht mit einer Wahlkarte ausgeübt werden. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

  • Am Wahltag in jedem Wahllokal
  • Am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission) 
  • Sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der Briefwahl

Wie können St. Pöltner:innen eine Wahlkarte beantragen?

Persönlich/mündlich (keinesfalls telefonisch): im Bürgerservice des Rathauses (Öffnungszeiten Mo.,Mi.,Do. von 7.30 bis 16.00 Uhr, Di. von 7.30 bis 18.00 Uhr, Fr. von 7.30 bis 12.00 Uhr) nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Pass, Führerschein, Personalausweis). Man erhält die Wahlkarte sofort und kann in einer eigenen Wahlkabine wählen.

Die Angabe einer Begründung für eine Verhinderung das „eigene“ Wahllokal aufzusuchen ist dabei unerlässlich. Die Beantragung einer Wahlkarte durch Angehörige, Ehegattinen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht unzulässig. Ebenso unzulässig ist eine Beantragung durch Erwachsenenvertreter:innen.

Schriftlich: online per Formular via www.wahlkartenantrag.at, per E-Mail an wahlamt@st-poelten.gv.at oder schriftlich mit der Handy-App „Digitales Amt“. Es ist ein Dokument anzuhängen, aus dem die Identität hervorgeht, z. B. eingescannter Reisepass oder Personalausweis, Passnummer, etc. – anschließend wird die Wahlkarte mit eingeschriebener Briefsendung zugestellt.

Bis wann kann man eine Wahlkarte beantragen?

Die Frist für schriftliche Anträge endet am Mittwoch, 5.Juni 2024, die Frist für mündliche (persönliche) Anträge endet am Freitag, 7. Juni 2024 um 12 Uhr.

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