Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehren-gesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 19. Juni 2023 bis (einschließlich) Montag, 26. Juni 2023 in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung kann auch online bis einschl. 26. Juni - 20 Uhr (www.bmi.gv.at/volksbegehren) getätigt werden.
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 15. Mai 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für die Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Eintragungsort
Rathaus St. Pölten, Rathausplatz 1, EG
Bürgerservice- und Einwohnerangelegenheiten
Öffnungszeiten
Mo, 19. Juni 2023, von 8 bis 16 Uhr
Di, 20. Juni 2023, von 8 bis 20 Uhr
Mi, 21. Juni 2023, von 8 bis 16 Uhr
Do, 22. Juni 2023, von 8 bis 16 Uhr
Fr, 23. Juni 2023, von 8 bis 16 Uhr
Sa, 24. Juni 2023 – geschlossen
So, 25. Juni 2023 – geschlossen
Mo, 26. Juni 2023, von 8 bis 16 Uhr