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Eintragung für Volksbegehren ab 2. Mai 2022

Am 2. Mai 2022 starten die Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen: „Rechtsstaat & Antikorruptionsvoksbegehren",  „Arbeitlosengeld RAUF!", „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen", „Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!", „Stoppt Lebendtier-Transportqual", „Nein zur Impfplicht“ und „Mental Health Jugendvolksbegehren".

Eine Außenansicht des Stadtmuseums St. Pölten. (Foto: Corina Muzatko)
In St. Pölten können Eintragungen für Volksbegehren während des Eintragungszeitraums im Stadtmuseum vorgenommen werden. (Foto: Corina Muzatko)

Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 2. Mai 2022 bis (einschließlich) Montag, 9. Mai 2022, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 28. März 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten:

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für die Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Eintragungsmöglichkeiten in St. Pölten

In der Stadt St. Pölten können Eintragungen während des Eintragungszeitraums im Stadtmuseum (barrierefrei), Prandtauerstraße 2, 3100 St. Pölten, an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

  • Montag, 2. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag, 3. Mai 2022, von 8 bis 20 Uhr
  • Mittwoch, 4. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag, 5. Mai 2022, von 8 bis 20 Uhr
  • Freitag, 6. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr
  • Samstag, 7. Mai 2022, von 8 bis 12 Uhr
  • Sonntag, 8. Mai 2022, geschlossen
  • Montag, 9. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr

Online kann eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (9. Mai 2022), bis 20 Uhr durchgeführt werden.

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