Während der gesamten Pandemie war auf die kommunale Daseinsvorsorge stets Verlass. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister waren schon in den vergangenen Monaten als Krisenmanager besonders gefordert: Sie haben Test- und Impfzentren errichtet und Contact Tracings aufgebaut. Daneben waren die sozialen Folgen der Pandemie in Städten besonders spürbar: in Sozialberatungen, bei der Kinderbetreuung, in der Pflege, in Jugendzentren oder anderen städtischen Einrichtungen.
Finanzierungslücke von 1 Milliarden Euro
Die mit der Bewältigung der Pandemie verbundenen Kosten konnten nur teilweise durch die Hilfspakete des Bundes abgefedert werden. Auch die Steuerreform hat spürbare Auswirkungen auf die Finanzen von Städten und Gemeinden. Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung hat berechnet: Der Vergleich mit Annahmen vor der Krise (Oktober 2019) mit den jüngsten Zahlen aus dem Finanzministerium (Oktober 2021) ergibt bei den Ertragsanteilen über die Jahre 2020 - 2024 ein Minus von zumindest 1,85 Mrd.
Dazu kommen gut 600 Mio. an Mindereinnahmen aus den eigenen Abgaben (Kommunalsteuer, Fremdenverkehrsabgabe, etc.) bei gleichzeitig höheren Ausgaben für die Corona-Maßnahmen. In Summe hat sich die mittelfristige Finanzsituation somit jedenfalls um 2,5 Mrd. verschlechtert. Der Bund hat die Städte und Gemeinden bis dato mit dem 1. und 2. Gemeindepaket mit einer Summe von 1,5 Mrd. Euro unterstützt. Es bleibt also eine Finanzierungslücke von 1 Milliarde Euro.
500 Millionen Euro gefordert
Als teilweise Überbrückung dieser Finanzlücke schlägt der Österreichische Städtebund vor, das erfolgreiche Kommunale Investitionsgesetz mit zusätzlichen 500 Mio. um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dabei ist ein Fokus auf Investitionen in den Klimaschutz zu setzen. Die so eingesetzten Mittel kommen direkt der österreichischen Wirtschaft zu Gute. Denn mit 2,4 Milliarden Euro (inkl. Wien) sind Städte und Gemeinden nach wie vor der größte öffentliche Investor.
Der Österreichische Städtebund fordert unter anderem den vollständigen Ersatz der Kosten, die durch den Betrieb von Test- und Impfstraßen entstanden und nicht durch das COVID-19 Zweckzuschussgesetz gedeckt sind (insbesondere die Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten), da Städte und größere Gemeinden in unverhältnismäßiger Weise benachteiligt sind.
Auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften, aber auch mehr Programme und Überbrückungshilfen für in Ausbildung befindliche Pflegekräfte bzw. Quereinsteiger*innen werden eingefordert.
Zusammenhalt ist das Gebot der Stunde
„Die angespannte Situation der COVID-Pandemie ist auch eine riesige Herausforderung für alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die schon die vergangenen 20 Monate als Krisenmanager stark gefordert waren. Zusammenhalt ist jetzt das Gebot der Stunde. Wir werden in den nächsten drei Tagen beraten, wie wir sicher durch diese entscheidende Phase der Pandemie kommen“, sagte heute Städtebund-Präsident und Wiens Bürgermeister Michael Ludwig vor der Eröffnung des 70. Österreichischen Städtetages in St. Pölten.
Helden der Krise
„Wir freuen uns, nach zehn Jahren wieder Gastgeber für den Städtetag zu sein und den Standort damit bundesweit im besten Licht zu präsentieren. Gleichzeitig müssen wir darauf drängen, Geld insbesondere für den öffentlichen Personennahverkehr einzufordern, der von den Einnahmeausfällen durch die Krise hart getroffen wurde“, sagte St. Pöltens Bürgermeister und Städtebund-Vizepräsident Matthias Stadler. Und weiter: „Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, welchen wertvollen Dienst unzählige Menschen in Österreich für die kommunale Daseinsvorsorge leisten, sie sind die Helden der Krise“, so Stadler.
Städtetag unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen
Der Österreichische Städtetag, der gleichzeitig die Generalversammlung des Österreichischen Städtebundes und seiner 259 Mitglieder ist, muss wegen diverser Beschlüsse zumindest einmal pro Jahr tagen.
Der Städtetag 2019 in der Freistadt Rust war allerdings der letzte Städtetag, der – vor der Pandemie – physisch stattfinden konnte.
In St. Pölten sind daher strengste Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen: Am Veranstaltungsort gelten Zugangsbeschränkungen, 2-G-Regel, elektronische Registrierung und FFP-Maskenpflicht. Zusätzlich werden auf Wunsch vor dem Veranstaltungszentrum PCR-Tests gemacht.