Die Badesaison ist vorbei. Wohin also mit dem Poolwasser?
Poolwasser enthält Desinfektionsmittel, Biozide und Aufbereitungshilfsmittel, die nicht einfach in den Garten oder gar in ein Gewässer gepumpt werden dürfen. Wir haben für Sie ein paar einfache Tipps für die umweltgerechte Entsorgung Ihres Poolwassers. Ein sauberes Grundwasser sollte Ihnen den wenigen zusätzlichen Aufwand wert sein.
Versickerung auf Eigengrund
Nach der Badesaison ist der gängige Weg, das Poolwasser abzusenken, die Versickerung auf Eigengrund. Dabei wird das Wasser über eine Tauchpumpe – am besten auf einer Wiese, einem Strauchbeet etc. – langsam verteilt, damit das Wasser im Boden versickert kann und es nicht zum oberflächlichen Abfluss kommt.
Dies ist aber nur dann erlaubt, wenn der Restchlorgehalt des Poolwassers nicht mehr als 0,05mg / Liter beträgt. Am einfachsten senkt man den Chlorgehalt, indem man einige Zeit (mindestens 10 Tage) vor dem Ablassen keine Chlormittel mehr verwendet. Ein handelsüblicher Schnelltester hilft Ihnen den Chlorgehalt rasch zu bestimmen.
Ist die Grundfläche zu klein, sollte man das Auspumpen auf mehrere Tage verteilen. Bei abschüssigen Grundstücken ist Vorsicht geboten. Das Versickern auf Nachbars Grund wäre zwar praktisch, ist aber natürlich verboten. Wohnen Sie in einem Wasserschutz- oder Wasserschongebiet ist die Versickerung auf Eigengrund grundsätzlich verboten. Auch das sollte selbstverständlich sein.
Abpumpen in den Kanal oder in die eigene Kleinkläranlage
Besteht für Sie nicht die Möglichkeit das Poolwasser auf Eigengrund versickern zu lassen, können Sie beim Kanalbetreiber ansuchen, ob sie das Wasser in den Kanal ablassen dürfen. Leiten Sie das Poolwasser ohne Bewilligung ein, machen Sie sich strafbar und verursachen eventuell Probleme in der Kläranlage.
Besteht kein Kanalanschluss, kann man anfragen, ob man das belastete Wasser in ein Fass abgepumpt zur Kläranlage bringen darf. Auf keinem Fall dürfen Sie das Poolwasser in einen Sickerschacht oder einen Bach einleiten (Siehe No Go´s)
Bei der Einleitung in die eigene Kleinkläranlage ist darauf zu achten, dass nur so viel eingeleitet wird wie hydraulisch auch verkraftet werden kann.
Poolreinigen – aber wie?
Bei Folienpools sollten Sie, um die Lebensdauer Ihrer Folie zu verlängern, auf den Einsatz von Hochdruckreinigern verzichten. Für den meisten Schmutz reicht der Einsatz von warmem Wasser. Für die Beseitigung von hartnäckigem Schmutz sollten Sie unbedingt phosphatfreie und biologisch abbaubare Mittel verwenden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie aggressive Reinigungsmittel verwenden, dürfen Sie das Reinigungswasser erst abpumpen, wenn sein PH-Wert neutralisiert worden ist. Verwenden Sie dazu den handelsüblichen ph-Wert Senker. Andernfalls riskieren Sie, dass Sie Ihre Pflanzen schädigen und das Grundwasser verschmutzen.
Tipp
Überdenken Sie den Einsatz von sogenannten Überwinterungsmittel. Diese enthalten zumeist sogenannte Quats (Ammoniumverbindungen), die als Algizide eingesetzt werden. Erfahrungsgemäß ist der Einsatz dieser Mittel aber nicht erforderlich und sollte, wenn kein Kanalanschluss vorhanden ist, unterbleiben.
Absolute NO GOs!
- Auf keinen Fall darf das Wasser aus dem Pool direkt ins Grundwasser (ohne Bodenpassage) oder ins nächste Fließgewässer abgeleitet werden. Das Einleiten in den nächstbesten Sickerschacht ist also ebenso strikt verboten wie das Auspumpen in einen Bach. Wer dies tut, riskiert Schadensansprüche und empfindliche Strafen.
- Beckenwässer, die Überwinterungszusätze oder biozide Chemikalien (wie z. B. Algenbekämpfungsmittel – „Algizide“) besonders auf Basis von Kupfer- und Silbersalzen sowie mehr als 300 g Salz/m³ (Natriumchlorid, in sogenannten Solebädern) enthalten, dürfen grundsätzlich nicht versickert werden, sondern sind in Abstimmung mit der örtlichen Kanalbehörde in das öffentliche Schmutzwassernetz einzuleiten. Im Bereich der Vakuumentwässerung Pottenbrunn ist keine Einleitung möglich.
Kontakt
Abwasserverband an der Traisen
Rathausplatz 1
3100 St. Pölten
Tel. +43 2742 333 2447
E-Mail: christian.liendl@st-poelten.gv.at
Abwasserentsorgung
Weiterner Straße 40
3100 St. Pölten
Tel. +43 2742 333 3627
E-Mail: abwasserentsorgung@st-poelten.gv.at
Wohin mit den Schwimmbadchemikalien?
Reste von Schwimmbadchemikalien dürfen unter keinen Umständen (auch nicht verdünnt!) in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation oder auf sonstige Weise in die Umwelt „entsorgt“ werden. Nicht mehr benötigte Schwimmbadchemikalien geben Sie bitte als Problemabfall bei den Altstoffsammelzentren ab.