Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland müssen bei der Baubehörde angezeigt werden.
Das Ansuchen um Bewilligung der Änderung der Grundstücksgrenzen muss von allen betroffenen Grundstückseigentümern unterschrieben sein.
Diesem Ansuchen ist ein Teilungsplan in einfacher Ausfertigung anzuschließen.
Wenn keines der geänderten Grundstücke bereits ein Bauplatz nach den Bestimmungen der NÖ. Bauordnung ist, dann ist zumindest für ein betroffenes Grundstück die Bauplatzerklärung zu beantragen, was die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe zur Folge hat.
Ab dem Datum der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides muss binnen 2 Jahre das Grundbuchsgesuch bei Gericht eingebracht werden (§ 10 NÖ. Bauordnung 2014).
Es ist zu beachten
Wird das Grundbuchsgesuch auf grundbücherliche Durchführung nicht innerhalb von zwei Jahren gestellt, ist die Bewilligung der Grenzänderung unwirksam und muss neuerlich bei der Baubehörde angezeigt werden.
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