Anhebung der Richtsätze in der Sozialhilfe ab 01.01.2024
Die für die Bemessung von laufenden Unterstützungen anzuwendenden Richtsätze in der Sozialhilfe wurden durch die NÖ. Landesregierung für das Jahr 2024, wirksam ab 01.01.2024, in der gleichen Höhe wie der ASVG-Richtsatz angehoben.
Die Leistungen der SozialhilfempfängerInnen werden durch die städtische Sozialhilfe auf Basis dieser neuen Richtsätze berechnet und die erhöhten monatlichen Unterstützungsleistungen werden ab Ende Jänner 2024 angewiesen.
Seitens der städtischen Sozialhilfe erhalten circa 1.500 Haushalte eine laufende Unterstützung.
Nachstehend die wichtigsten Richtsätze (inklusive Wohnanteil) wie sie ab 01.01.2024 anzuwenden sind:
Alleinstehende/Alleinerziehende | 1.155,84 EURO |
Haushalts- oder Wohngemeinschaft (Erwachsener) | 809,09 EURO |
Minderjährige Haushaltsangehörige (bei einer mj. Person) | 288,96 EURO |