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Wenn Sie bereits Kinder haben

Foto: pixabay
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Wenn Sie ein gemeinsames unehelich geborenes Kind mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben

  • Geburtsurkunde

Wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist

  • Vaterschaftsanerkenntnis

Wenn Sie ein gemeinsames unehelich geborenes Kind mit fremder Staatsbürgerschaft haben

  • Geburtsurkunde
  • Reisepass des Kindes oder sonstige Nachweise, die die fremde Staatsangehörigkeit belegen