Die Regierungsparteien der österreichischen Bundesregierung konnten sich bis dato nicht auf eine nationale Mietpreisbremse für richtwertgebundenen Wohnungen einigen. Kommunen haben dazu keine gesetzgebende Zuständigkeit in dieser Sache. „Daher können wir nur im eigenen Wirkungsbereich mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln handeln. Die Stadt St. Pölten war sich ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung immer bewusst und wird daher alle sinnvoll umsetzbaren Möglichkeiten nutzen, um konstruktive und nachhaltige Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Als Eigentümerin der Immobilien St. Pölten GesmbH und Co KG kann die Stadt den Einfluss für die Umsetzung einer St. Pöltner Mietpreisbremse nutzen“, so Stadler der diesbezüglich als erster Bürgermeister einer Landeshauptstadt eine konkrete Maßnahme realisiert.
Erhöhung für 2023 wird auf 2 Prozent begrenzt
Für die mit Stichtag 31.3.2023 zum Richtwert und zum Wohnzweck vermieteten hunderten Wohnungen der Immobilien St. Pölten GmbH & Co KG wird die mit April 2023 anstehende Mietzinserhöhung für das Jahr 2023 mit 2 Prozent begrenzt, indem die Stadt für das Jahr 2023 die Differenz auf die gesetzliche Erhöhung der Immobilien St. Pölten GmbH & Co KG als zusätzlichen Zuschuss gewährt.
Bürgermeister Stadler fordert dazu: „Es braucht bundesweite, einheitliche Lösungen, die nicht nur einseitige Entlastung bringen. Diese müssen gerade bei den Menschen ankommen, die über kein Eigentum verfügen. Im Bereich unserer Zuständigkeit packen wir an, das erwarten wir und alle Mieter:innen in Österreich auch von den anderen Instanzen und Körperschaften.“