56.425 Personen sind mit Stichtag 31. Oktober 2021 in St. Pölten mit Hauptwohnsitz gemeldet gewesen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Zahlen der Gebäude (14.522), der Wohnungen und Arbeitsstätten ermittelt. Diese Daten holte sich die Statistik Austria unter anderem aus dem Zentralen Melderegister (ZMR), dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), dem Unternehmensregister, sowie aus Sozialversicherungs- und Steuerdaten, dem Bildungsregister uvm. Das Ergebnis dieser Registerzählung ist die Basis für den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und zudem eine wichtige Grundlage für die Entscheidungsträger in Politik und der Verwaltung.
Volkszählung nur alle zehn Jahre
Bei der aktuellen Volkszählung handelt es sich um eine Registerzählung, weil hier nicht mehr Zählorgane die Haushalte aufsuchen und die Daten mit Hilfe von Fragebögen ermitteln, sondern es wurden die Daten in den bestehenden elektronischen Registern miteinander verknüpft. Aus diesem Grund wird die Volkszählung nunmehr Registerzählung genannt. Der Datenschutz wird gewahrt, indem bei der Verknüpfung der Daten die Angaben zu einer Person mit einem 172-stelligen Code verschlüsselt werden.
Volkszählung mit Datenabgleich
Voraussetzung für ein richtiges Ergebnis ist die technische Möglichkeit, Karteileichen und sonstige Fehler im ZMR grundsätzlich zu identifizieren und für die Zählung zu eliminieren. Dies wird als Wohnsitzanalyse bezeichnet. Diese Wohnsitzanalyse hat in St. Pölten 230 Klärungsfälle aufgezeigt. Der Interne Dienst wurde beauftragt diesen Klärungsfällen nachzugehen. 25 Personen konnten gefunden werden, in 205 Fällen wird nun das behördliche Abmeldeverfahren durchgeführt.
Auf Basis dieser Vollerhebung werden nun jährliche Mini-Registerzählungen durchgeführt. Hierbei wird das jährliche Wachstum der Stadt in den Finanzausgleichszahlungen berücksichtigt. Die sehr geringe Anzahl an Klärungsfällen wirkt sich künftig auch positiv auf die Finanzausgleichszahlungen aus.