Um weiterhin in Österreich bleiben zu können, muss bis 31. Dezember 2021 um einen neuen Aufenthaltstitel angesucht werden. Geschieht das nicht, verlieren britische Staatsbürger ihr bisheriges Aufenthaltsrecht in Österreich.
Wer als britischer Staatsbürger weiterhin in Österreich leben und arbeiten möchte, muss dafür bis Jahresende einen Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV" beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller/ die Antragstellerin erwerbstätig ist oder sich sein/ihr Leben in Österreich ohne Bezug von Sozialhilfeleistungen selbst finanzieren kann.
Der Aufenthaltstitel kann persönlich im Rathaus St. Pölten bei der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde beantragt werden.
Tel.: +43 2742 333-2082, -2083
E-Mail: niederlassungsbehoerde@st-poelten.gv.at
Genauere Informationen
Informationen zum Aufenthalt britischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus dem Bundeskanzleramt
Information in englischer Sprache für den Aufenthalt britischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger