„Schon seit Jahren ist St. Pölten Windstadt Nummer eins in Österreich und produziert so viel Energie durch Windkraftanlagen wie keine andere Stadt. Doch es gibt genug Potential den Anteil an erneuerbarer Energie noch weiter auszubauen“, zeigt sich Bürgermeister Matthias Stadler zuversichtlich.
Das Land will den Ausbau bis 2030 verdreifachen
Mit dem Klima- und Energiefahrplan 2020 bis 2030 setzt sich das Land Niederösterreich das ambitionierte Ziel den Ausbau von Photovoltaik weiter zu fördern und die Stromerzeugung durch PV-Anlagen im Land bis 2030 zu vervierfachen. Die Freiflächen der Stadt bergen hierbei ein enormes Potenzial für die Nutzung von Solarenergie als klimafreundliche Alternative.
Leiter des Geschäftsbereichs Stadtplanung DI Jens de Buck untermauert: „Die Landeshauptstadt St. Pölten ist sich ihrer Verantwortung bewusst, nachhaltige Schritte in eine emissionsfreie Energiezukunft zu setzen und widmet daher dieser Thematik ein besonderes Augenmerk. Für eine künftig mögliche Ausweisung von Widmungen für Photovoltaikanlagenstandorte benötigt St. Pölten eine fachlich fundierte Informationsgrundlage für eine zielgerichtete und den Stadtentwicklungszielen gerecht werdende Ausweisung geeigneter Freiflächen für das Widmungsvorhaben „Grünland-Photovoltaikanlage“, die für PV-Anlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 50 Kilowatt laut NÖ Raumordnungsgesetz erforderlich sind.“
Ermittlung von Potential zur Umwidmung
Die Schedlmayer Raumplanung ZT GmbH wurde mit der Durchführung einer Studie zur Erhebung des Nutzungspotenzials von Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen beauftragt. Die Ermittlung sogenannter Eignungszonen erfolgte GIS-basiert unter Beachtung der Maßgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes. Die in der Studie erstellten Grundlagenkarten spiegeln damit die naturräumlichen und anthropogenen Charakteristika wider und zeigen auf, wie gut die jeweiligen Flächen in der Stadt für die Widmung von Photovoltaikanlagen geeignet sind.
Mehrere Untersuchungsschritte wurden vorgenommen
Die in großer Zahl im Stadtgebiet befindlichen Trafostationen und Windkraftanlagen stellen die technische Grundlage für die Einspeisung in das Stromnetz dar. Die Umgebungsbereiche (250 Meter um Trafostationen und 2.000 Meter um Windkraftanlagen auf Grund höherer Einspeisekapazitäten) bilden den räumlichen Begrenzungsrahmen, in denen unter wirtschaftlich vertretbaren Rahmenbedingungen eine Einspeisung in das Stromnetz sinnvoll erscheint. Für die Ermittlung von Eignungsflächen innerhalb dieser Einzugsgebiete gilt es eine Vielzahl an Schutzgütern zu berücksichtigen. So stellen hochwertige Ackerflächen und Erholungsflächen Ausschlussgründe für die Errichtung von PV-Anlagen dar.
Grundsätzlich geeignete Flächen mit lokalen Besonderheiten (z.B. Hochwasserabflussbereiche oder Naturdenkmäler) werden weiters als Vorbehaltsflächen definiert. Die für das Standortpotenzial relevanten Eignungsflächen stellen schließlich jene Flächen dar, die keine Überlagerung mit den Ausschlussflächen aufweisen. Besonders geeignete Flächen (z.B. landwirtschaftlich geringwertige Böden) wurden zudem als Vorzugsflächen ausgewiesen. Aus der Synthese dieser Betrachtungen wurde schließlich der Strategieplan Photovoltaik abgeleitet, der die Eignungsflächen nach sehr guter, guter und mäßiger Eignung klassifiziert. Diese Klassifizierung bietet für die Photovoltaik-Strategie der Landeshauptstadt St. Pölten eine leicht zugängliche Orientierungshilfe, welche Flächen für die Photovoltaik-Nutzung vorrangig entwickelt werden sollen. Außerdem soll darauf basierend auch abgeleitet werden, welche Anlagen dem Land als Verordnungsgeber für die Planung von Eignungszonen größerer Anlagen gemeldet werden.
„Um den Klimawandel Herr zu werden, müssen konsequente Maßnahmen getroffen werden. Der Ausbau von PV- Anlagen ist daher unumgänglich und soll auch andere Bundesländer motivieren, Alternativen zu fossilen Brennstoffen zu fördern und Anlagen in dieser Form auszubauen“, betont Matthias Stadler.