Viele Änderungen des Epidemie- und des Covid-19-Maßnahmengesetzes waren schon in der Begutachtung umstritten. Der Bundesrat hat nun nach einer namentlichen Abstimmung den Antrag der Regierungsparteien, gegen die Gesetzesmaterie keinen Einspruch zu erheben, mit knapper Mehrheit von 29 zu 27 Stimmen abgelehnt. Da aber auch kein Antrag vorlag, in dem explizit verlangt wurde, Einspruch zu erheben, und damit auch kein formeller Einspruch erfolgte, bleiben die beiden Novellen vorerst acht Wochen liegen und können erst dann kundgemacht werden und somit in Kraft treten.
Personalengpässe vermeiden
„Es haben mittlerweile viele Menschen den Eindruck, dass die Entscheidungen der Bundesregierung nicht zu Ende gedacht werden. Wir reden hier nicht von einer Übergangsphase, sondern brauchen langfristige Lösungen. Wenn durch die Eintrittstests in den Handel zusätzlicher Testbedarf entsteht, muss dieser abgedeckt werden können. So wie es in den Krankenhäusern oft nicht an den Bettenkapazitäten, sondern an dem Mangel an medizinischem Personal scheitert, sind wir auch bei den Teststraßen am Limit. Es darf zu keinen Engpässen, zum Beispiel bei regulären Rettungsdiensten, kommen – die Regierung hat nun acht Wochen Zeit, dies entsprechend zu regeln. Ich hoffe, diese Zeit wird auch entsprechend genutzt, da auch ich den Eintrittstests grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Um die personellen Engpässe zu beheben, müssen entweder zusätzliche Personengruppen für die Durchführung der Tests zugelassen werden, oder es werden andere Tests zugelassen“, so Bürgermeister Stadler.