Gefördert werden österreichische Staatsbürger:innen, welche ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten haben und auch diesen zumindest in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung in St. Pölten hatten und folgendem Personenkreis angehören: Bezieher:innen einer Ausgleichszulagenpension, Arbeitslosen- oder Notstandshilfeleistungen, Kinderbetreuungsgeld bzw. sonstiger Einkommen, welche den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG nicht übersteigen.
Die Richtsätze für Ausgleichszulagen für das Jahr 2024 betragen:
Brutto | Netto | |
Alleinstehende | € 1.217,96 | € 1.155,84 |
Ehepaare und Lebensgemeinschaften | € 1.921,46 | € 1.823,47 |
Erhöhung der Grenze für jedes Kind | € 187,93 | € 178,35 |
Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen | € 703,50 | € 667,62 |
Familienbeihilfen, Schüler- oder Studienbeihilfen, Kinderzuschüsse, Lehrlingsentschädigungen, Ausgedingsleistungen, Taggelder für Präsenz- und Zivildiener, NÖ Wohnbeihilfen und Wohnzuschüsse, Kriegsopfer- und Versehrtenrenten sowie Pflegegelder bleiben bei der Bemessung des Haushaltseinkommens unberücksichtigt.
Bezieher:innen einer Leistung aus der Sozialhilfe sind von dieser Aktion ausgenommen, da sie voraussichtlich neuerlich eine Unterstützung für die Heizkosten im Rahmen der Sozialhilfe erhalten.
Der NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025 in der Höhe von € 150,-- wurde am 15. Oktober 2024 von der NÖ Landesregierung beschlossen.
Anträge für die Brennstoffaktion der Landeshauptstadt St. Pölten sowie für den NÖ Heizkostenzuschuss werden von 19. November 2024 bis 31. März 2025 in der städtischen Sozialhilfe entgegengenommen.
Parteienverkehrszeiten für die Brennstoffaktion in der städtischen Sozialhilfe sind Dienstag und Donnerstag 9 bis 11 Uhr.
Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt
Einkommensnachweise und Bankverbindung (IBAN und BIC), bei volljährigen Kindern ggf. Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung.