Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten gemeinsamen Familiennamen.
Zum gemeinsamen Familiennamen können sowohl der Name der Frau als auch jener der Mannes bestimmt werden.
Wenn der Name aus mehreren Teilen besteht, kann sowohl der ganze Name - unabhängig von der Anzahl der Namensteile - als auch Teile davon verwendet werden.
Weiters kann das Ehepaar auch einen aus den Familiennamen beider gebildeten Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Der gemeinsame Familienname darf dabei maximal aus zwei Teilen bestehen.
Die Person, deren Familienname nicht gemeinsamer Familienname ist, kann einen aus dem gemeinsamen Familiennamen und ihrem/seinem Familiennamen gebildeten Doppelnamen führen. Auch dieser Doppelname darf nur aus zwei Teilen bestehen.
Ein Doppelname muss durch einen Bindestrich zwischen dessen Teilen getrennt werden.