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Wissenswertes zur Fahrradstraße

Seit dem 1. April 2013 können in Österreich bestimmte Straßen mit Bedeutung für den lokalen oder regionalen Radverkehr als Fahrradstraße verordnet werden. Fahrradstraßen ermöglichen ein zügiges und sicheres Vorankommen für den Radverkehr, ohne dabei den KFZ-Verkehr auszuschließen.

Ein Fahrradstraßen-Verkehrsschild. (Foto: Christian Krückel)
In St. Pölten gibt es aktuell drei Fahrradstraßen. Noch in diesem Jahr sollen nun weitere folgen. (Foto: Christian Krückel)

Auch in St. Pölten gibt es seit ziemlich genau 10 Jahren mit der Johann Gasser-Straße, der Hans Schickelgruber-Straße und der Clichystraße drei verordnete Fahrradstraßen. Weitere sollen noch in diesem Jahr folgen. Den Anfang dabei machen:

  • die Teufelhofer Straße zwischen Stifterstraße und Heimstättenstraße als Teil der Radroute Linzer Tor – Europaplatz – Alpenbahnhof – Teufelhof – Kopalkaserne - Waldsiedlung,
  • die Achse Adolf Sedlaczek-Gasse – Heinrich Schneidmadl-Straße als wichtige Verbindung vom Traisental Radweg via Fachhochschule in die Kernstadt Nord Richtung Uniklinikum.

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?

Rad- und KFZ-Verkehr können in einer Fahrradstraße gemeinsam unterwegs sein. Für den KFZ-Verkehr gilt dabei zu beachten, dass grundsätzlich nur die Zu- und Abfahrt gestattet sind. Das Queren ist jedenfalls erlaubt. Der Radverkehr genießt in Fahrradstraßen aber besondere Privilegien:

  • In einer Fahrradstraße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Fahrzeuge, so dass Radfahrer:innen nicht durch schnell fahrende KFZ gefährdet werden können.
  • Radfahrer:innen dürfen in Fahrradstraßen nebeneinander fahren.
  • Das Durchfahren einer Fahrradstraße ist für KFZ grundsätzlich verboten. Bei Bedarf kann aber mit einer entsprechenden Begründung das Durchfahren von KFZ zugelassen werden. Das Queren ist jedenfalls erlaubt. Die neue Fahrradstraße in der Teufelhofer Straße darf künftig auch mit Fahrzeugen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen durchfahren werden.
  • Fahrzeuge des Straßendienstes, Müllabfuhr, Linienbusse, Fahrzeuge für die Durchführung einer unaufschiebbaren Reparatur eines unvorhersehbar aufgetretenen Gebrechens, des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Strafvollzugsverwaltung und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes und Krankentransportfahrzeuge dürfen durch die Fahrradstraße durchfahren.

Nutzen von Fahrradstraßen

Fahrradstraßen eignen sich insbesondere im dich verbauten Siedlungsgebiet mit begrenzten räumlichen Verhältnissen attraktive Radverbindungen für den Alltagsverkehr einzurichten. Auf diese Weise können die Baukosten geringgehalten und eine zusätzliche Verbauung von Freiflächen verhindert werden. Gut gestaltete Fahrradstraßen ermöglichen so auch innerorts die Etablierung eines durchgängigen Fahrradnetzes mit schnellen und attraktiven Alltagsradrouten.

Einsatzkriterien und Anforderungen an Fahrradstraßen

So wie es auch für den KFZ-Verkehr Hauptverbindungsstraßen gibt, eignen sich Fahrradstraßen sehr gut zur Etablierung von Hauptradrouten im untergeordneten Straßennetz. Aus diesem Grund sollten sie auf Straßen und Wegen verordnet werden, die für den Alltags- und Freizeitradverkehr von hoher Bedeutung sind. Insbesondere bieten sich jene Straßenabschnitte als Fahrradstraße an, auf denen Alltags-, Landes- und/oder touristische Radrouten im Mischverkehr verlaufen, da hier ein besonders hohes Interesse besteht, den Radfahrer:innen ein schnelles und vor allem sicheres Vorankommen zu ermöglichen.

Damit Fahrradstraßen ihre volle Wirkung entfalten können und von allen Verkehrsteilnehmer:innen angenommen werden,

  • sollten sie sich vorzugsweise über längere Straßenabschnitte erstrecken.
  • Zu Beginn und am Ende sollen sehr große, gut sichtbare Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht werden, um den Unterschied zu einer „normalen“ Straße zu verdeutlichen.
  • Erstreckt sich eine Fahrradstraße über eine längere Distanz, sollten die Piktogramme im Straßenverlauf wiederholt werden.
  • Insgesamt sollte die KFZ-Belastung nicht zu hoch sein. Ab 2.500 KFZ/Tag ist der Straßenabschnitt auf die Tauglichkeit als Fahrradstraße zu prüfen.
  • Der LKW-Anteil muss entsprechend niedrig sein.
  • Um ein gutes Vorankommen zu ermöglichen, sollte eine Fahrradstraße gegenüber den Querstraßen bevorrangt sein. Durch Verkehrszeichen sowie Bodenmarkierungen werden querende oder einmündende Fahrzeuglenker:innen auf die Fahrradstraße aufmerksam gemacht.
  • Abhängig vom Verkehrsaufkommen und der Erschließungsfunktion kann der KFZ-Verkehr richtungsgebunden in Form einer Einbahnstraße geführt werden. Dies erhöht zusätzlich den Komfort und das subjektive Sicherheitsempfinden der Radfahrer:innen.
  • Grundsätzlich sollte eine Fahrradstraße nach dem Prinzip der „selbsterklärenden Straße“ gestaltet werden, um auch Verkehrsteilnehmer:innen ohne detaillierte Regelkenntnisse zum richtigen Verhalten zu animieren. Aus der Gestaltung soll eindeutig hervorgehen, dass der Radverkehr gegenüber dem KFZ-Verkehr bevorrangt ist.

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