Zur Navigation Zum Inhalt

Beschlüsse im Stadtsenat und Gemeinderat vom 14. Dezember

In ihren Sitzungen am 14. Dezember 2021 haben der Stadtsenat und der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten u.a. folgende Beschlüsse gefasst.

Gemeinderatssitzung im VAZ St. Pölten. (Foto: Kainz)
Aus Sicherheitsgründen tagte der Gemeinderat der Stadt St. Pölten aufgrund der Corona-Pandemie erneut im VAZ. (Foto: Kainz)

Stadtsenat

Fachhochschul-Aufsichtsrat

In Wahrnehmung des Entsendungs- bzw. Vorschlagsrechtes werden für den neu gegründeten Aufsichtsrat der Fachhochschule St. Pölten GmbH von der Stadt St. Pölten als Mitglieder Mag. Alfred Kellner, PhD und Dr. Martina Amler vorgeschlagen.

Nominierung für den Universitätsrat

In Wahrnehmung des Entsendungs- bzw. Vorschlagsrechtes wird für die Nominierung in den Universitätsrat der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH durch die Hochschulen St. Pölten Holding GmbH Univ.-Prof. DI. Dr. Hon. DSc Friedrich Franek vorgeschlagen.

Subventionen

Der Briefmarkensammel-Verein BSV St. Pölten erhält für die Abhaltung der Internationalen Briefmarkenausstellung „Multilaterate" im VAZ St. Pölten eine Subvention in der Höhe von 6.000 Euro sowie für die laufende Jahrestätigkeit eine Unterstützung in der Höhe von 1.300 Euro.

Der Verein Glanzstücke — Verein zur Förderung von Kunst und Kultur für junges Publikum erhält für die dritte Produktion und Aufführung von Bilderbuchkinoprojekten eine Subvention von 5.000 Euro.

Die Projektgruppe unter der Leitung von Dr. Andrea Domesle, MAS erhält für den Stadtparcours zum Thema „Essen" — videocity St. Pölten eine Subvention in der Höhe von 4.500 Euro.

Gemeinderat

Abänderung der Wasserabgabenordnung

Auf Grund des § 12 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 beschließt der Gemeinderat die Abänderung der Wasserabgabenordnung. Die Grundgebühr für 1 m³ Wasser wird von 1,40 Euro auf € 1,80 Euro zzgl. USt erhöht. Die Bereitstellungsgebühr in der Höhe von 10 Euro pro m³/h der Nennbelastung des Wasserzählers wird auf 15 Euro pro m³/h zzgl. USt. erhöht. Der Einheitswert für Wasseranschluss- und Wasserergänzungsabgaben bleibt mit 11 Euro unverändert.

Naherholungsgebiet „Südsee“

Die Stadt St. Pölten will in den kommenden Jahren ein Naherholungsgebiet im südlichen Stadtteil Spratzern entwickeln. Umfassende Vorarbeiten sind notwendig, um die Machbarkeit dieses Projektes zu eruieren und entsprechende Konzepte zu erstellen. Die Firma Donau Consult wird mit Untersuchungen, Analysen und technischen Planungen für die Entwicklung des Naherholungsgebietes „Südsee“ in der Höhe von 96.000 Euro beauftragt.

Gesellschafterzuschüsse

Die Stadt St. Pölten gewährt folgenden städtischen Beteiligungen für das Jahr 2022 geplante Zuschüsse für die Abdeckung der Abgänge: Hochschulen St. Pölten Holding GmbH 1.858.800 Euro, Marketing St. Pölten GmbH 2.790.000 Euro und NÖ Kulturlandeshauptstadt St. Pölten GmbH 949.000 Euro.

Vereinheitlichung der Verpackungssammlung

Zur Erreichung der Recyclingziele wird in Anlehnung an die Empfehlung der NÖ Umweltverbände vom zuständigen Vertragspartner (Haushaltssammel- und -verwertungssystem) die gemeinsame Sammlung von sämtlichen Kunststoff-, Metall- und Verbundkartonverpackungen ab 1.1.2023 in der Stadt St. Pölten verlangt. Mit dem zuständigen Haushaltssammel- und -verwertungssystem wird bei entsprechender erhöhter, bedarfsgerechter Abholfrequenz und Ausgabe ausreichender Anzahl von Sammelsäcken bzw. Bereitstellung von Sammelbehältervolumen pro Haushalt ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.

Straßenbeleuchtung

2022 werden voraussichtlich 120 Brennstellen neu errichtet oder umgebaut. Der elektrische Umbau erfolgt durch Eigenpersonal der Straßenbeleuchtung, es ist somit nur ein Ankauf von Material notwendig. Mit den notwendige Grabarbeiten wird die Fa. Wohlmeyer beauftragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 150.000 Euro.

Für die 9. Etappe zur Umsetzung der EuP-Richtlinie 2005/EG ist der Ankauf von 500 LED-Beleuchtungskörpern vorgesehen. Der gesamte Umbau erfolgt durch Eigenpersonal der Straßenbeleuchtung, es ist somit nur ein Ankauf von Material in der Höhe von 150.000 Euro notwendig.

Im Rahmen der EVN-Modernisierung soll die öffentliche Straßenbeleuchtung (ca. 2.000 m Grabungsarbeiten und 200 Brennstellen) umgebaut werden. Die Kosten hierfür betragen 300.000 Euro. Auch hier werden die Montagearbeiten von der Straßenbeleuchtung mit eigenem Personal durchgeführt.

Verkehrslichtsignalanlage bei "Mühlbach Ost"

Der Finanzierungs-, Errichtung- und Erhaltungsvereinbarung mit dem Land NÖ sowie den Wohnungsgenossenschaften Alpenland und WET zur Errichtung einer VLSA samt Linksabbiegestreifen im Kreuzungsbereich Dr. Bruno Kreisky-Straße und Willy Brandt-Straße und einer Errichtung einer Busbucht an der B1a wird zugestimmt.

Die anteiligen Bauwerkskosten der Stadt zur Errichtung der VLSA sowie der Errichtung der Busbucht betragen rund 83.700 Euro. Weiters wird mit der Alpenland ein Dienstbarkeitsvertrag zur Führung eines öffentlichen gemischten Geh- und Radweges am Grundstück der Alpenland abgeschlossen.

Funkwasserzähler

Der Auftrag für die Lieferung von 14.165 Stück Funkwasserzähler für den Zeitraum 2021 bis 2026 wird an die Firma Diehl Metering GmbH bis zur Summe von 1.217.451 Euro netto bzw. jährlich bis zu 240.000 Euro netto vergeben. Derzeit sind ca. 12.000 Wasserzähler in unterschiedlichen Nenngrößen im gesamten Versorgungsgebiet eingebaut. Auf Grund des Maß- und Eichgesetzes sind diese im Intervall von fünf Jahren zu tauschen. Jährlich werden 2.400 Wasserzähler getauscht und ca.100 Stück neu eingebaut.

Resolution „Urbanes Wohnen neu definieren“

Mit einer Resolution des Gemeinderates wird die Bundesregierung aufgefordert, rechtliche Möglichkeiten für die Erhebung von Leerstandsdaten und damit verbunden eine Aktualisierungspflicht der Vermieterinnen zu schaffen.

Die Landesgruppe Niederösterreich des Österreichischen Städtebundes soll, sofern möglich, gemeinsam mit dem Land Niederösterreich, eine rechtliche Expertise zur Einführung einer Leerstandsabgabe erarbeiten und diese soll dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Bestellung von Totenbeschauärzten

Gemäß dem NÖ Bestattungsgesetz 2007 werden folgende Ärzte und Ärztinnen mit der Ausübung der Tätigkeit als medizinische Sachverständige des Leichen- und Bestattungswesens, also mit der Vornahme der Totenbeschau als Totenbeschauer oder Totenbeschauerin beauftragt: Dr. Berger Alexander, Dr. Berger Theresa, Dr. Futter Michael, Dr. Hödl Alexandra, Dr. Ilsinger Sabine, Dr. Leister Gabriele, Dr. Opravil Jürgen, Dr. Perchthaler Alexandra, Dr. Prinz Herbert, Dr. Salzmann Matthias, Dr. Sigloch Renate.

Benennung von öffentlichen Verkehrsflächen

Die neue Straße im Stadtteil Pottenbrunn von der Alten Hofmühigasse bis zur Wegscheiderstraße erhält den Namen Eberhardtstraße.

Der Platz am Schnittpunkt der Josefstraße mit der Linzer Straße sowie der Julius-Raab-Promenade und der Dr. -Karl-Renner-Promenade erhält die Bezeichnung Linzer Tor.

Die neue, von der Schrammgasse nach Norden führende Straße im Stadtteil Harland erhält den Namen Possannerstraße.

Die neue Straße im Stadtteil St. Georgen zwischen der Trapplstraße und der Flurgasse erhält den Namen Kalmanstraße.

Subvention für Feuerwehr

Der Freiwilligen Feuerwehr St. Pölten-Stadt wird für den laufenden Betrieb im Jahr 2022 eine Subvention in der Höhe von 65.000 Euro gewährt.

Subvention für „Scribmeticum“

Dem gemeinnützigen Verein „Scribmeticum“ zur Unterstützung von Menschen mit Lernschwächen wird eine Subvention in der Höhe von 10.000 Euro gewährt.

Förderung für Programmkino

Die gemeinnützige CP-Kino-Kultur-BetriebsgmbH erhält für die Bespielung des Programmkinos „Cinema Paradiso" im Jahr 2022 unter Einhaltung der Bestimmungen des bestehenden Fördervertrags eine Subvention in der Höhe von 82.500 Euro.

Technische Betreuung von Pflichtschulen und Kindergärten

Aufgrund der guten Erfahrungen mit der bisherigen technischen Betreuung von Pflichtschulen und Kindergärten durch die Firma ACP IT Solutions GmbH wird die Fortführung dieser vertraglichen Bildung für das Jahr 2022 beschlossen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 192.000 Euro.

Amtsärztliche Tätigkeit

Um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, ist es notwendig, einen Teil der amtsärztlichen Tätigkeit auszulagern und Frau Dr. Sabine Ilsinger sowie Fr. Dr. Gabriele Leister damit zu beauftragen. Das Vertragsverhältnis wird im Rahmen eines Werksvertrages geregelt.

Presse-Download